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Umsatzsteuererklärung

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) beträgt in Deutschland 19 % (Regelsteuersatz) bzw. 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel, Bücher, ÖPNV etc.). Unternehmer müssen regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine jährliche Umsatzsteuererklärung elektronisch über ELSTER einreichen.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 18 UStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren für Abgabe
BearbeitungszeitLaufendVoranmeldung monatlich/vierteljährlich
ModalitätOnlineELSTER Pflicht
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

💻
ELSTER-Zugang

Registrierung unter elster.de erforderlich.

🧾
Ausgangsrechnungen

Alle im Zeitraum gestellten Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

📄
Eingangsrechnungen

Rechnungen mit Vorsteuer, die Sie geltend machen möchten.

🔢
Steuernummer

Vom lokalen Finanzamt zugeteilte Steuernummer.

📊
Buchhaltungsunterlagen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen

    19 % bzw. 7 % auf jeder Rechnung separat ausweisen.

  2. 2

    Voranmeldung fristgerecht einreichen

    Monatlich (bis zum 10. des Folgemonats) oder vierteljährlich — über ELSTER.

  3. 3

    Umsatzsteuer abführen

    Zahllast (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) an das Finanzamt überweisen.

  4. 4

    Jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben

    Bis zum 31. Juli des Folgejahres über ELSTER einreichen.

  5. 5

    Steuerbescheid prüfen

    Abweichungen vom Finanzamt innerhalb 1 Monat per Einspruch anfechten.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (Abgabe)
Weitere KostenUmsatzsteuer-Zahllast ist je nach Umsatz individuell
ZahlungsortOnline via ELSTER
ZahlungsmittelÜberweisung an das Finanzamt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Dauerfristverlängerung: Mit Abgabe einer Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahres-USt) erhalten Sie 1 Monat mehr Zeit.

Vorsteuerabzug: Alle betrieblich veranlassten Eingangsrechnungen mit korrekter USt-Ausweisung sind abzugsfähig.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Bei Umsatz unter 25.000 EUR/Jahr (Vorjahr) keine USt-Pflicht.

Reverse-Charge: Bei Leistungen aus dem EU-Ausland geht die Steuerschuld auf den Empfänger über (§ 13b UStG).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Voranmeldung verspätet abgeben. Säumniszuschlag von 1 % der Umsatzsteuer-Zahllast pro Monat Verspätung.

Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung. Rechnungen müssen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten.

Umsatzsteuer nicht separat auf Rechnungen ausweisen. Fehlerhafte Rechnungen führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs beim Kunden.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wann muss ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben?

Im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich. Danach: monatlich bei USt über 7.500 EUR/Jahr, vierteljährlich bei 1.000–7.500 EUR, jährlich unter 1.000 EUR.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Umsatzsteuer wird auf Ihre Rechnungen erhoben, Vorsteuer ist die USt auf Ihren Einkäufen. Sie zahlen nur die Differenz (Zahllast) ans Finanzamt.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, aber der Verzicht ist 5 Jahre bindend (§ 19 Abs. 2 UStG). Sinnvoll, wenn Sie viel Vorsteuer geltend machen können.

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