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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen

Finanzamt · Steuern & Abgaben

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine EU-weit gültige Kennnummer für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr und Dienstleistungsverkehr. Sie beginnt mit dem Länderkennzeichen DE gefolgt von 9 Ziffern. Die Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ist für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern zwingend erforderlich.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 27a UStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
Bearbeitungszeit1–2 WochenBearbeitung durch BZSt
ModalitätOnlineBeim BZSt oder über ELSTER
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

💻
ELSTER-Zugang oder BZSt-Portal

Für die Online-Beantragung.

🔢
Steuernummer

Vom lokalen Finanzamt zugeteilte Steuernummer.

🪪
Gewerbeanmeldung

Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit.

🆔
Steuer-ID

Steuerliche Identifikationsnummer.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Online-Antrag stellen

    Beim BZSt unter www.bzst.de oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.

  2. 2

    Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit machen

    Art des EU-Handels und voraussichtlicher Umfang.

  3. 3

    USt-IdNr. erhalten

    Das BZSt teilt die Nummer innerhalb von 1–2 Wochen per Post mit.

  4. 4

    USt-IdNr. auf Rechnungen verwenden

    Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen auf der Rechnung angeben.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine weiteren Kosten
ZahlungsortOnline beim BZSt
ZahlungsmittelNicht zutreffend — kostenlos
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die USt-IdNr. kann über das BZSt-Portal auf Gültigkeit geprüft werden (qualifizierte Bestätigungsabfrage).

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. gilt die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 1b UStG).

Die USt-IdNr. ersetzt auf Rechnungen die Steuernummer — Sie können wählen, welche Sie angeben.

Auch Kleinunternehmer können eine USt-IdNr. beantragen, wenn sie EU-Geschäfte tätigen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Ohne USt-IdNr. innergemeinschaftlich handeln. Ohne gültige USt-IdNr. beider Parteien ist keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung möglich.

USt-IdNr. des Geschäftspartners nicht prüfen. Vor jeder innergemeinschaftlichen Lieferung die USt-IdNr. des Empfängers beim BZSt bestätigen lassen.

Zusammenfassende Meldung vergessen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss eine Zusammenfassende Meldung (ZM) an das BZSt erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wer braucht eine USt-IdNr.?

Jeder Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen mit Unternehmen in anderen EU-Ländern austauscht.

Kann ich die USt-IdNr. statt der Steuernummer auf Rechnungen angeben?

Ja, auf jeder Rechnung muss entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. angegeben werden (§ 14 UStG).

Wie lange dauert die Zuteilung?

In der Regel 1–2 Wochen nach Antragstellung beim BZSt.

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