Apostille beantragen
Standesamt · Personenstandswesen
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für die internationale Verwendung öffentlicher Urkunden. Sie basiert auf dem Haager Übereinkommen von 1961 und wird von über 120 Staaten anerkannt. Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und ggf. die Echtheit des Siegels auf der Urkunde. Für Standesamtsurkunden ist in der Regel das Landgericht oder die Bezirksregierung zuständig.
