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Apostille beantragen

Standesamt · Personenstandswesen

Persönlich oder schriftlichHaager Übereinkommen

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für die internationale Verwendung öffentlicher Urkunden. Sie basiert auf dem Haager Übereinkommen von 1961 und wird von über 120 Staaten anerkannt. Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und ggf. die Echtheit des Siegels auf der Urkunde. Für Standesamtsurkunden ist in der Regel das Landgericht oder die Bezirksregierung zuständig.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
RechtsgrundlageHaager Übereinkommen von 1961
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 25,00 EURPro Urkunde
Bearbeitungszeit1–4 WochenJe nach zuständiger Behörde und Auslastung
ModalitätPersönlich oder schriftlichBeim zuständigen Gericht oder Behörde (variiert nach Bundesland)
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Originalurkunde

Die Urkunde, die apostilliert werden soll (z. B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde).

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Gültiger Ausweis

Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache.

📝
Antrag auf Apostille

Formlos oder auf dem Formular der zuständigen Behörde.

💰
Gebühr

Ab 25 EUR pro Apostille.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Behörde ermitteln

    Für Standesamtsurkunden: Landgericht oder Bezirksregierung (variiert nach Bundesland). Für notarielle Urkunden: Landgericht. Für Handelsregisterauszüge: Landgericht.

  2. 2

    Originalurkunde beschaffen

    Falls erforderlich, aktuelle Urkunde beim Standesamt beantragen.

  3. 3

    Antrag stellen

    Persönlich beim Gericht oder schriftlich per Post mit Originalurkunde.

  4. 4

    Gebühr bezahlen

    Ab 25 EUR pro Apostille.

  5. 5

    Apostillierte Urkunde erhalten

    Bei persönlicher Vorsprache teilweise sofort, per Post 1–4 Wochen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 25,00 EUR pro Apostille
Weitere KostenBei mehreren Urkunden: Gebühr pro Urkunde. Ggf. zusätzliche Kosten für Beglaubigung und Übersetzung.
ZahlungsortBeim zuständigen Gericht (Landgericht) oder Bezirksregierung
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld (je nach Stelle)
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Prüfen Sie vorher, ob das Zielland Mitglied des Haager Übereinkommens ist — nur dann wird die Apostille anerkannt.

Für Nicht-Mitgliedsstaaten ist stattdessen eine Legalisation durch die Botschaft erforderlich.

Die Apostille wird direkt auf die Originalurkunde oder auf ein fest damit verbundenes Blatt aufgebracht.

Für die internationale Verwendung benötigen Sie neben der Apostille häufig auch eine beeidigte Übersetzung.

Manche Länder verlangen zusätzlich zur Apostille eine Überbeglaubigung — erkundigen Sie sich bei der Botschaft des Ziellandes.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Falsches Verfahren gewählt. Prüfen Sie, ob das Zielland die Apostille anerkennt oder eine Legalisation verlangt.

Kopie statt Original eingereicht. Die Apostille wird nur auf Originalurkunden angebracht — Kopien werden nicht apostilliert.

Falsche Behörde aufgesucht. Die zuständige Behörde variiert nach Art der Urkunde und Bundesland.

Übersetzung vergessen. Viele Länder verlangen neben der Apostille auch eine beeidigte Übersetzung der Urkunde.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine vereinfachte Beglaubigung für die internationale Verwendung öffentlicher Urkunden. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels und wird von über 120 Staaten anerkannt, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind.

Für welche Urkunden kann ich eine Apostille beantragen?

Für alle öffentlichen Urkunden: Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, Zeugnisse, notarielle Urkunden, Handelsregisterauszüge, Führungszeugnisse und andere amtliche Dokumente.

Wie lange ist eine Apostille gültig?

Die Apostille selbst hat kein Verfallsdatum. Allerdings kann das Zielland Anforderungen an die Aktualität der zugrunde liegenden Urkunde stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?

Die Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren für Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens. Die Legalisation ist ein mehrstufiger Beglaubigungsprozess über die Botschaft/das Konsulat und wird für Nicht-Mitgliedsstaaten benötigt.

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