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Geburtsurkunde beantragen

Standesamt · Personenstandswesen

Persönlich oder schriftlich§ 59 PStG

Die Geburtsurkunde ist eine der wichtigsten Personenstandsurkunden. Sie wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und dient als Nachweis der Geburt, der Abstammung und der Namensführung. Sie wird u. a. für die Anmeldung von Kindergeld, die Eheschließung, Passbeantragung und viele weitere Behördengänge benötigt.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 59 PStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 12,00 EURPro Exemplar; Mehrfachausfertigungen möglich
BearbeitungszeitSofort bis 2 WochenPersönlich oft sofort, schriftlich 1–2 Wochen
ModalitätPersönlich oder schriftlichBeim Standesamt des Geburtsortes
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültiger Ausweis des Antragstellers

Personalausweis oder Reisepass.

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Nachweis der Berechtigung

Geburtsurkunde kann nur von der betroffenen Person selbst, den Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern oder direkten Nachkommen beantragt werden.

📝
Ggf. schriftlicher Antrag

Bei schriftlicher Beantragung: formloses Schreiben oder Online-Formular mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort.

💰
Gebühr

Ab 12 EUR pro Exemplar.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständiges Standesamt ermitteln

    Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsortes — nicht des aktuellen Wohnortes.

  2. 2

    Antrag stellen

    Persönlich, schriftlich (per Post), per E-Mail oder online (je nach Kommune).

  3. 3

    Identität nachweisen

    Bei persönlicher Vorsprache: Ausweis vorlegen. Bei schriftlichem Antrag: Ausweiskopie beifügen.

  4. 4

    Gebühr bezahlen

    Ab 12 EUR je Exemplar.

  5. 5

    Urkunde erhalten

    Persönlich sofort, per Post innerhalb von 1–2 Wochen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 12,00 EUR pro Exemplar
Weitere KostenInternationale Geburtsurkunde (mehrsprachig): ab 12 EUR. Beglaubigte Kopien zusätzlich kostenpflichtig.
ZahlungsortBeim Standesamt des Geburtsortes
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld (je nach Kommune)
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Geburtsurkunde wird immer beim Standesamt des Geburtsortes beantragt — nicht beim Wohnort.

In vielen Kommunen kann die Geburtsurkunde mittlerweile online beantragt werden.

Für den internationalen Gebrauch gibt es die mehrsprachige Geburtsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen.

Neugeborene müssen innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden — meist übernimmt das Krankenhaus die Meldung.

Beantragen Sie mehrere Exemplare auf einmal — das ist günstiger als einzelne Nachbestellungen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Falsches Standesamt kontaktiert. Zuständig ist ausschließlich das Standesamt des Geburtsortes.

Keine Berechtigung nachgewiesen. Nur die betroffene Person, Eltern, Ehepartner und direkte Nachkommen dürfen die Urkunde beantragen.

Nur ein Exemplar bestellt. Bestellen Sie direkt mehrere Ausfertigungen — Sie benötigen die Urkunde häufig für verschiedene Stellen gleichzeitig.

Geburtsurkunde mit Sterbeurkunde verwechselt. Für verstorbene Personen benötigen Sie eine Sterbeurkunde, nicht die Geburtsurkunde.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wer kann eine Geburtsurkunde beantragen?

Antragsberechtigt sind die betroffene Person selbst, ihre Eltern, der Ehegatte oder Lebenspartner sowie direkte Nachkommen (Kinder, Enkel). Dritte benötigen eine Vollmacht oder ein berechtigtes Interesse.

Was kostet eine Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde kostet ab 12 EUR pro Exemplar. Für die internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde fallen ebenfalls ab 12 EUR an. Beglaubigungen kosten zusätzlich.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher oder Online-Beantragung dauert es 1–2 Wochen.

Kann ich die Geburtsurkunde online beantragen?

Ja, viele Standesämter bieten eine Online-Beantragung an. Die Urkunde wird dann per Post zugesandt.

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