Kirchenaustritt erklären
Standesamt · Personenstandswesen
Der Kirchenaustritt ist die formale Beendigung der Mitgliedschaft in einer Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts. Er muss persönlich beim Standesamt (in den meisten Bundesländern) oder beim Amtsgericht (in einigen Bundesländern wie Bremen und Hessen) erklärt werden. Die Kirchensteuer entfällt ab dem Folgemonat nach der Austrittserklärung. Die Kosten variieren stark nach Bundesland — in Berlin ist der Austritt kostenlos, in NRW kostet er 30 EUR, in Bayern 25 EUR.
