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Lebenspartnerschaft / Ehe für alle

Standesamt · Personenstandswesen

Persönlich§ 20a LPartG

Seit dem 1. Oktober 2017 steht die Ehe in Deutschland allen Paaren offen — unabhängig vom Geschlecht (Ehe für alle). Bestehende Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) können in eine Ehe umgewandelt werden (§ 20a LPartG). Neue Lebenspartnerschaften werden seit Oktober 2017 nicht mehr begründet. Die Umwandlung erfolgt durch Erklärung beim Standesamt und hat die gleiche Rechtswirkung wie eine Eheschließung.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 20a LPartG, § 1353 BGB
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 40,00 EUR (Anmeldung) + Ab 70,00 EUR (Trauung)Gleiche Kosten wie Eheschließung
Bearbeitungszeit2–6 WochenAb Anmeldung bis Trautermin
ModalitätPersönlichBeide Partner müssen erscheinen
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültige Ausweisdokumente beider Partner

Personalausweis oder Reisepass.

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Lebenspartnerschaftsurkunde

Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft (bei Umwandlung).

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Geburtsurkunden beider Partner

Aktuell, nicht älter als 6 Monate.

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Erweiterte Meldebescheinigung

Beim Bürgeramt erhältlich.

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Ggf. Ehefähigkeitszeugnis

Bei ausländischen Partnern erforderlich.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Standesamt kontaktieren

    Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes eines der beiden Partner.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Ausweise, Geburtsurkunden, Meldebescheinigung und ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde.

  3. 3

    Anmeldung der Eheschließung / Umwandlung

    Beide Partner müssen gemeinsam persönlich beim Standesamt erscheinen.

  4. 4

    Trautermin festlegen

    Datum und Ort der Eheschließung bzw. Umwandlung vereinbaren.

  5. 5

    Eheschließung / Umwandlung vollziehen

    Persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten.

  6. 6

    Eheurkunde erhalten

    Die Eheurkunde wird direkt ausgestellt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 40,00 EUR (Anmeldung) + Ab 70,00 EUR (Trauung/Umwandlung)
Weitere KostenUmwandlung bestehender Lebenspartnerschaft: teilweise geringere Gebühren (ab 40 EUR). Externe Trauorte: Zuschlag möglich.
ZahlungsortBeim Standesamt
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Seit Oktober 2017 werden keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet — nur noch Ehen.

Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist freiwillig — bestehende Lebenspartnerschaften bleiben weiterhin gültig.

Durch die Umwandlung gelten alle Rechte und Pflichten einer Ehe, einschließlich Ehegattensplitting und Adoptionsrecht.

Die Umwandlung kann rückwirkend steuerliche Vorteile bringen — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Die Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare folgt exakt dem gleichen Verfahren wie für verschiedengeschlechtliche Paare.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Umwandlung nicht beantragt. Bestehende Lebenspartnerschaften werden nicht automatisch in Ehen umgewandelt — eine aktive Erklärung beim Standesamt ist erforderlich.

Steuerliche Vorteile nicht rückwirkend beantragt. Die Umwandlung kann rückwirkend steuerliche Vorteile bieten — eine Beratung beim Steuerberater ist empfehlenswert.

Neue Lebenspartnerschaft beantragt. Seit Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden — nur Ehen.

Fehlende Unterlagen bei ausländischen Partnern. Für ausländische Partner gelten die gleichen Anforderungen wie bei jeder anderen Eheschließung — Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich meine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Nein, die Umwandlung ist freiwillig. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben weiterhin gültig und genießen weitgehend die gleichen Rechte.

Was ändert sich durch die Umwandlung in eine Ehe?

Durch die Umwandlung erhalten Sie alle Rechte einer Ehe, darunter: volles Adoptionsrecht (gemeinschaftliche Adoption), Ehegattensplitting, Witwenrente und internationale Anerkennung.

Kann ich als gleichgeschlechtliches Paar normal heiraten?

Ja, seit dem 1. Oktober 2017 steht die Ehe in Deutschland allen Paaren offen. Das Verfahren, die Kosten und die Unterlagen sind identisch.

Gibt es steuerliche Vorteile bei der Umwandlung?

Ja, nach der Umwandlung können Sie das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Dies kann unter Umständen auch rückwirkend geltend gemacht werden.

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