Lebenspartnerschaft / Ehe für alle
Standesamt · Personenstandswesen
Seit dem 1. Oktober 2017 steht die Ehe in Deutschland allen Paaren offen — unabhängig vom Geschlecht (Ehe für alle). Bestehende Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) können in eine Ehe umgewandelt werden (§ 20a LPartG). Neue Lebenspartnerschaften werden seit Oktober 2017 nicht mehr begründet. Die Umwandlung erfolgt durch Erklärung beim Standesamt und hat die gleiche Rechtswirkung wie eine Eheschließung.
