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Namensänderung beantragen

Standesamt · Personenstandswesen

Persönlich§ 1355 BGB

Eine Namensänderung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden. Am häufigsten ist die Namensänderung nach der Eheschließung: Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen führen (§ 1355 BGB). Auch nach einer Scheidung kann der Geburtsname wieder angenommen werden. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung (ohne familienrechtlichen Anlass) ist nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und kostet 30–500 EUR.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 1355 BGB, NamÄndG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 25,00 EUR (nach Heirat)Öffentlich-rechtlich: 30–500 EUR
Bearbeitungszeit1–6 Wochen (nach Heirat) / 2–12 Monate (öffentlich-rechtlich)Je nach Art der Namensänderung
ModalitätPersönlichBeim Standesamt oder Ordnungsamt
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🪪
Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Im Original.

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Eheurkunde (bei Namensänderung nach Heirat)

Nachweis der Eheschließung.

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Geburtsurkunde

Aktuell, nicht älter als 6 Monate.

📝
Antrag auf Namensänderung

Formular beim Standesamt oder Ordnungsamt erhältlich.

📜
Ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Bei Rückkehr zum Geburtsnamen nach Scheidung.

📋
Ggf. Begründung des wichtigen Grundes

Bei öffentlich-rechtlicher Namensänderung: schriftliche Begründung mit Nachweisen.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Art der Namensänderung klären

    Nach Heirat (Standesamt), nach Scheidung (Standesamt) oder öffentlich-rechtlich (Standesamt/Ordnungsamt).

  2. 2

    Zuständige Behörde kontaktieren

    Nach Heirat: Standesamt der Eheschließung. Öffentlich-rechtlich: Standesamt oder Ordnungsamt des Wohnortes.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen

    Je nach Fall: Eheurkunde, Geburtsurkunde, Scheidungsurteil, Begründung.

  4. 4

    Antrag persönlich stellen

    Bei der zuständigen Behörde vorsprechen und Formulare ausfüllen.

  5. 5

    Gebühr bezahlen

    Nach Heirat: ab 25 EUR. Öffentlich-rechtlich: 30–500 EUR je nach Aufwand.

  6. 6

    Neue Dokumente beantragen

    Nach der Namensänderung: neuen Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkarten etc. beantragen.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 25,00 EUR (nach Heirat) / 30–500 EUR (öffentlich-rechtlich)
Weitere KostenNeue Ausweisdokumente separat: Personalausweis 37 EUR, Reisepass 70 EUR. Führerscheinänderung: ca. 25 EUR.
ZahlungsortBeim Standesamt oder Ordnungsamt
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Namensänderung nach Heirat kann auch noch nachträglich erklärt werden — nicht nur bei der Trauung.

Nach der Namensänderung müssen alle Ausweisdokumente neu beantragt werden — planen Sie hierfür Kosten und Zeit ein.

Bei einer Scheidung können Sie zum Geburtsnamen zurückkehren — dies ist eine einfache Erklärung beim Standesamt.

Für die öffentlich-rechtliche Namensänderung muss ein wichtiger Grund vorliegen (z. B. anstößiger Name, schwere psychische Belastung).

Informieren Sie nach der Namensänderung auch Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank und Versicherungen.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Nicht alle Dokumente aktualisiert. Nach der Namensänderung müssen Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkarten und Versicherungsdokumente geändert werden.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung ohne wichtigen Grund beantragt. Ohne anerkannten wichtigen Grund wird der Antrag abgelehnt — eine bloße Unzufriedenheit mit dem Namen reicht nicht aus.

Fristen versäumt. Die Erklärung zum Ehenamen kann bei der Eheschließung oder nachträglich abgegeben werden — es gibt keine Frist, aber je länger man wartet, desto mehr Dokumente müssen geändert werden.

Doppelname falsch gebildet. In Deutschland ist ein Doppelname nur als Begleitname möglich — der Ehename kann nicht aus beiden Namen zusammengesetzt werden (nur einer + Begleitname).

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Kann ich nach der Heirat einen Doppelnamen führen?

Ja, allerdings mit Einschränkungen. Die Ehegatten wählen einen der beiden Familiennamen als Ehenamen. Der andere Partner kann seinen Geburtsnamen oder den bisherigen Namen dem Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (z. B. Müller-Schmidt). Ein Doppel-Doppelname ist nicht zulässig.

Was kostet die Namensänderung nach der Heirat?

Die Erklärung zum Ehenamen beim Standesamt kostet ab 25 EUR. Hinzu kommen die Kosten für neue Ausweisdokumente: Personalausweis 37 EUR, Reisepass 70 EUR.

Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

Ja, nach der Scheidung können Sie durch Erklärung beim Standesamt Ihren Geburtsnamen oder einen früheren Namen wieder annehmen. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.

Was ist ein wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung?

Anerkannte Gründe sind u. a.: anstößiger oder lächerlicher Name, häufige Verwechslungen, schwere seelische Belastung durch den Namen, Angleichung an den deutschen Namen nach Einbürgerung.

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