Namensänderung beantragen
Standesamt · Personenstandswesen
Eine Namensänderung kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden. Am häufigsten ist die Namensänderung nach der Eheschließung: Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen führen (§ 1355 BGB). Auch nach einer Scheidung kann der Geburtsname wieder angenommen werden. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung (ohne familienrechtlichen Anlass) ist nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und kostet 30–500 EUR.
