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Sterbeurkunde beantragen

Standesamt · Personenstandswesen

Persönlich§ 31 PStG

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Beurkundung eines Todesfalls. Sie wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt und ist erforderlich für die Beantragung eines Erbscheins, Abmeldung bei der Rentenversicherung, Kündigung von Versicherungen und die Nachlassregelung. Der Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag nach Eintritt des Todes beim Standesamt angezeigt werden.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 31 PStG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 12,00 EURPro Exemplar
BearbeitungszeitSofortBei persönlicher Vorsprache sofortige Ausstellung
ModalitätPersönlichBeim Standesamt des Sterbeortes
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

📋
Ärztliche Todesbescheinigung (Leichenschauschein)

Vom Arzt ausgestellt, der den Tod festgestellt hat.

🪪
Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen

Falls vorhanden.

🪪
Personalausweis des Anzeigenden

Der Anmeldende muss sich ausweisen.

📄
Geburtsurkunde des/der Verstorbenen

Falls vorhanden.

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Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Falls der/die Verstorbene verheiratet oder verpartnert war.

📜
Ggf. Scheidungsurteil

Falls der/die Verstorbene geschieden war.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Arzt benachrichtigen

    Der Tod muss von einem Arzt festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt werden.

  2. 2

    Standesamt informieren

    Die Anzeige muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Tod erfolgen. Oft übernimmt dies das Bestattungsunternehmen.

  3. 3

    Unterlagen vorlegen

    Todesbescheinigung, Ausweis und Personenstandsurkunden des Verstorbenen mitbringen.

  4. 4

    Sterbeurkunde erhalten

    In der Regel sofortige Ausstellung. Bestellen Sie mehrere Exemplare.

  5. 5

    Sterbeurkunde weitergeben

    An Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und Nachlassgericht.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 12,00 EUR pro Exemplar
Weitere KostenBestellen Sie mindestens 5–10 Exemplare — Sie benötigen sie für verschiedene Stellen (Bank, Versicherung, Rente, Nachlassgericht).
ZahlungsortBeim Standesamt des Sterbeortes
ZahlungsmittelEC-Karte, Überweisung oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Bestellen Sie sofort mindestens 5–10 Exemplare der Sterbeurkunde — viele Institutionen verlangen Originale.

Das Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel die Anzeige beim Standesamt.

Die Frist zur Anzeige beträgt einen Werktag — bei Wochenende oder Feiertagen bis zum nächsten Werktag.

Für internationale Verwendung können Sie eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

Benachrichtigen Sie umgehend die Rentenversicherung, um Überzahlungen zu vermeiden.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Zu wenige Exemplare bestellt. Sie benötigen die Sterbeurkunde im Original für zahlreiche Stellen — bestellen Sie mindestens 5–10 Stück.

Frist versäumt. Der Sterbefall muss spätestens am nächsten Werktag angezeigt werden.

Wichtige Dokumente nicht mitgebracht. Ohne Todesbescheinigung und Ausweis kann die Sterbeurkunde nicht ausgestellt werden.

Rentenversicherung nicht informiert. Versäumte Meldung kann zu Rückforderungen führen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie viele Sterbeurkunden sollte ich beantragen?

Wir empfehlen mindestens 5–10 Exemplare. Sie benötigen Originale für: Nachlassgericht/Erbschein, Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und ggf. Arbeitgeber.

Wer ist zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet?

Anzeigepflichtig sind in dieser Reihenfolge: der Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Eltern, sonstige Angehörige oder jede Person, die beim Tod zugegen war. In der Praxis übernimmt meist das Bestattungsunternehmen.

Was kostet eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde kostet ab 12 EUR pro Exemplar. Bei mehreren Exemplaren sinkt oft der Preis pro Stück.

Kann ich eine Sterbeurkunde nachbestellen?

Ja, Sterbeurkunden können jederzeit beim Standesamt des Sterbeortes nachbestellt werden — persönlich, schriftlich oder online.

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