Vaterschaftsanerkennung
Standesamt · Personenstandswesen
Die Vaterschaftsanerkennung ist die freiwillige Erklärung eines Mannes, der rechtliche Vater eines Kindes zu sein. Sie ist notwendig, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Anerkennung kann bereits vor der Geburt erklärt werden und bedarf der Zustimmung der Mutter. Sie kann beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar beurkundet werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist Voraussetzung für die gemeinsame elterliche Sorge und die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde.
