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Vaterschaftsanerkennung

Standesamt · Personenstandswesen

Persönlich§ 1594 BGB

Die Vaterschaftsanerkennung ist die freiwillige Erklärung eines Mannes, der rechtliche Vater eines Kindes zu sein. Sie ist notwendig, wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Anerkennung kann bereits vor der Geburt erklärt werden und bedarf der Zustimmung der Mutter. Sie kann beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar beurkundet werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist Voraussetzung für die gemeinsame elterliche Sorge und die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§§ 1594–1598 BGB
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosBeim Jugendamt und Standesamt kostenlos, beim Notar Gebühren möglich
BearbeitungszeitSofortBeurkundung erfolgt sofort bei Vorsprache
ModalitätPersönlichBeide Elternteile müssen zustimmen
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🪪
Gültige Ausweisdokumente beider Elternteile

Personalausweis oder Reisepass.

📄
Geburtsurkunde des Kindes

Oder bei vorgeburtlicher Anerkennung: Mutterpass mit voraussichtlichem Geburtstermin.

📋
Ggf. Geburtsurkunde des Vaters

In manchen Kommunen verlangt.

📜
Ggf. Scheidungsurteil der Mutter

Falls die Mutter innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung entbindet, gilt zunächst der Ex-Ehemann als Vater.

🏠
Ggf. Meldebescheinigung

Je nach Standesamt.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zuständige Stelle wählen

    Jugendamt (kostenlos und empfohlen), Standesamt, Amtsgericht oder Notar.

  2. 2

    Termin vereinbaren

    Telefonisch oder online beim Jugendamt oder Standesamt.

  3. 3

    Gemeinsam oder getrennt vorsprechen

    Der Vater erklärt die Anerkennung, die Mutter stimmt zu. Dies kann gleichzeitig oder zeitlich getrennt erfolgen.

  4. 4

    Beurkundung erhalten

    Die Urkunde wird sofort ausgestellt und ist rechtskräftig.

  5. 5

    Geburtsurkunde aktualisieren

    Nach der Anerkennung kann der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos (beim Jugendamt und Standesamt)
Weitere KostenBeim Notar: Gebühren nach Notargebührenordnung möglich. Jugendamt und Standesamt: vollständig kostenlos.
ZahlungsortJugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar
ZahlungsmittelEntfällt (kostenlos beim Jugendamt/Standesamt)
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes erklärt werden — das vereinfacht die Eintragung in die Geburtsurkunde.

Beim Jugendamt ist die Beurkundung immer kostenlos — auch die gleichzeitige Sorgerechtserklärung.

Die Zustimmung der Mutter ist zwingend erforderlich — ohne sie ist die Anerkennung unwirksam.

Gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung können Sie die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

Die Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich, sobald sie wirksam geworden ist — eine Anfechtung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Keine Zustimmung der Mutter eingeholt. Die Vaterschaftsanerkennung ist ohne die Zustimmung der Mutter unwirksam.

Zu spät beurkundet. Ohne vorgeburtliche Anerkennung wird der Vater nicht automatisch in die Geburtsurkunde eingetragen — dies muss nachgeholt werden.

Sorgeerklärung vergessen. Die Vaterschaftsanerkennung allein begründet kein gemeinsames Sorgerecht — hierfür ist eine separate Sorgeerklärung erforderlich.

Falschen Zeitpunkt gewählt. Wenn die Mutter innerhalb von 300 Tagen nach einer Scheidung entbindet, gilt zunächst der Ex-Ehemann als Vater — die Vaterschaft muss erst angefochten werden.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Ist die Vaterschaftsanerkennung Pflicht?

Nein, die Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig. Sie ist aber Voraussetzung für die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde, das gemeinsame Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und Erbansprüche des Kindes.

Kann die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden?

Ja, die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist möglich und empfehlenswert. So wird der Vater direkt bei der Geburt in die Urkunde eingetragen.

Was ist der Unterschied zwischen Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsfeststellung?

Die Vaterschaftsanerkennung ist freiwillig (§ 1594 BGB). Die Vaterschaftsfeststellung erfolgt gerichtlich, wenn der mutmaßliche Vater die Anerkennung verweigert (§ 1600d BGB) — ggf. mit DNA-Test.

Begründet die Vaterschaftsanerkennung automatisch das Sorgerecht?

Nein, unverheiratete Eltern müssen das gemeinsame Sorgerecht zusätzlich durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt begründen. Ohne Sorgeerklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

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