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Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen

Agentur für Arbeit · Arbeitslosigkeit & Vermittlung

📋 Auf einen Blick

💰
Leistung
60% Netto (67% mit Kind)
Bearbeitung
2–4 Wochen
📋
Voraussetzung
Mind. 12 Monate Beiträge in 30 Monaten

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Arbeitslos melden

Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.

2

Antrag stellen

Online unter arbeitsagentur.de den ALG-I-Antrag ausfüllen. Alternativ: Formulare in der Agentur abholen.

3

Unterlagen einreichen

Arbeitsbescheinigung, Kündigungsschreiben und alle geforderten Nachweise hochladen oder abgeben.

4

Bescheid abwarten

Die Agentur prüft den Antrag und sendet einen Bewilligungsbescheid per Post (ca. 2–4 Wochen).

5

Leistung erhalten

Die Zahlung erfolgt monatlich rückwirkend auf Ihr Konto. Erster Zahltag meist zum Monatsende.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Leistungshöhe60% des pauschalierten Nettoentgelts (67% mit Kind)
Bezugsdauer (unter 50 Jahre)Max. 12 Monate
Bezugsdauer (ab 50 Jahre)Max. 15–24 Monate je nach Alter und Beitragszeit

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Arbeitslosmeldung vergessen

ALG I wird erst ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt — nicht rückwirkend.

❌ Eigenkündigung ohne wichtigen Grund

Führt zu einer Sperrzeit von 12 Wochen, in der kein ALG I gezahlt wird.

❌ Arbeitsbescheinigung fehlt

Ohne Arbeitsbescheinigung kann die Agentur den Anspruch nicht berechnen. Verzögerungen von Wochen möglich.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
60% des letzten pauschalierten Nettoentgelts, mit Kindern 67%. Die Berechnung basiert auf dem Bruttogehalt der letzten 12 Monate.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Abhängig von Alter und Beitragszeit: 6 bis maximal 24 Monate. Unter 50 Jahren max. 12 Monate (bei 24 Monaten Beitragszeit).
Kann ich ALG I online beantragen?
Ja, den Antrag können Sie online über arbeitsagentur.de stellen. Die persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort ist jedoch zusätzlich Pflicht.
Was passiert bei einer Sperrzeit?
Bei einer Sperrzeit ruht der Anspruch auf ALG I. Die Bezugsdauer wird um die Sperrzeittage gekürzt (mindestens um ein Viertel).

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