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Bildungsgutschein beantragen

Agentur für Arbeit · Weiterbildung & Qualifizierung

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kursgebühren werden vollständig übernommen
Gültigkeit
3 Monate ab Ausstellung
📋
Vergabe
Nach Beratungsgespräch, Ermessensentscheidung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Beratungstermin vereinbaren

Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren.

2

Weiterbildungsbedarf besprechen

Im Gespräch den Bedarf und die gewünschte Maßnahme erläutern. Die Maßnahme muss AZAV-zertifiziert sein.

3

Bildungsgutschein erhalten

Bei positiver Entscheidung wird der Gutschein ausgestellt (Ermessensentscheidung, kein Rechtsanspruch).

4

Bildungsträger wählen

Zugelassenen Bildungsträger und Kurs auswählen (z. B. über KURSNET der Agentur für Arbeit).

5

Gutschein einlösen

Den Bildungsgutschein beim Träger einreichen und mit der Weiterbildung beginnen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
LehrgangskostenVollständig übernommen
FahrtkostenWerden übernommen (Pendlerpauschale)
KinderbetreuungBis 130 EUR/Monat pro Kind
Weiterbildungsprämie1.500 EUR bei Zwischenprüfung, 2.500 EUR bei Abschlussprüfung

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kurs nicht AZAV-zertifiziert

Der Bildungsgutschein gilt nur für Maßnahmen bei AZAV-zugelassenen Trägern.

❌ Gutschein verfallen lassen

Nach 3 Monaten ist der Gutschein ungültig — Sie müssen einen neuen beantragen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Arbeitslose, Arbeitssuchende und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte (z. B. bei drohender Arbeitslosigkeit oder fehlendem Berufsabschluss). Es ist eine Ermessensentscheidung.
Welche Kurse werden gefördert?
Nur Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern. Die Maßnahme muss die Eingliederungschancen verbessern.
Bekomme ich während der Weiterbildung weiter ALG I?
Ja, das Arbeitslosengeld wird während einer geförderten Weiterbildung weitergezahlt (Arbeitslosengeld bei Weiterbildung).

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