Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
💼

Bürgergeld beantragen

Agentur für Arbeit · Arbeitslosigkeit & Vermittlung

📋 Auf einen Blick

💰
Regelsatz (Alleinstehend)
563 EUR/Monat (2024/2025)
Bearbeitung
2–6 Wochen
🏛️
Zuständig
Jobcenter

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Antrag stellen

Formlos (auch telefonisch) beim zuständigen Jobcenter. Der Antrag sichert rückwirkend den Leistungsbeginn. Formular: Hauptantrag SGB II.

2

Unterlagen einreichen

Alle geforderten Nachweise über Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und persönliche Verhältnisse abgeben.

3

Erstgespräch im Jobcenter

Persönlicher Termin mit Integrationsfachkraft. Kooperationsplan wird besprochen.

4

Bescheid erhalten

Bewilligungsbescheid per Post (6 Monate Bewilligungszeitraum). Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 1 Monat.

5

Leistung erhalten

Monatliche Überweisung des Regelbedarfs plus Kosten der Unterkunft auf Ihr Konto.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Alleinstehende (Regelsatz)563 EUR/Monat
Partner in Bedarfsgemeinschaft506 EUR/Monat
Kinder 14–17 Jahre471 EUR/Monat
Kinder 6–13 Jahre390 EUR/Monat
Kinder 0–5 Jahre357 EUR/Monat
Kosten der UnterkunftAngemessene Miete + Heizkosten werden übernommen

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Zu spät beantragt

Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt — nur ab dem Tag der Antragstellung.

❌ Kontoauszüge unvollständig

Fehlende Kontoauszüge führen zu Nachforderungen und Verzögerungen.

❌ Vermögen nicht angegeben

Kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und zu Rückforderungen führen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?
ALG I ist eine Versicherungsleistung (abhängig vom letzten Gehalt), Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung (pauschaler Regelsatz). Bürgergeld gibt es erst, wenn kein ALG-I-Anspruch (mehr) besteht.
Wird mein Vermögen angerechnet?
Im ersten Jahr (Karenzzeit) gilt ein Schonvermögen von 40.000 EUR für die erste Person + 15.000 EUR je weitere. Danach: 15.000 EUR pro Person.
Kann ich während des Bürgergeld-Bezugs arbeiten?
Ja. Die ersten 100 EUR Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden 20% (100–520 EUR) bzw. 30% (520–1.000 EUR) nicht angerechnet.
Was passiert, wenn ich ein Jobangebot ablehne?
In den ersten 6 Monaten (Vertrauenszeit) gibt es keine Leistungsminderungen. Danach können bei Pflichtverletzungen Kürzungen von 10–30% erfolgen.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

kontakt@amtsdeutschland.de