Eingliederungszuschuss beantragen
Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen
Der Arbeitgeber bespricht die geplante Einstellung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Der Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden.
Die Agentur prüft die Vermittlungshemmnisse des Bewerbers und bewilligt den Zuschuss.
Der Arbeitgeber rechnet den Zuschuss monatlich mit der Agentur ab.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Regelfall | Bis 50% des Arbeitsentgelts für max. 12 Monate |
| Ältere Arbeitnehmer (ab 50) | Bis 50% für max. 36 Monate |
| Schwerbehinderte | Bis 70% für max. 24 Monate |
Wird der Antrag erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt, wird er abgelehnt.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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