Gründungszuschuss beantragen
Agentur für Arbeit · Existenzgründung

Agentur für Arbeit · Existenzgründung
Vor der Gründung mit Ihrem Vermittler über das Vorhaben sprechen. Wichtig: Erst Antrag stellen, dann gründen.
Detaillierter Businessplan mit Geschäftsidee, Marktanalyse, Finanzierungsplan und Umsatzprognose.
IHK, HWK, Steuerberater oder Bank muss die Tragfähigkeit des Konzepts bestätigen.
Vollständigen Antrag mit allen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Nach Bewilligung: Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt oder Finanzamt (Freiberufler).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Phase 1 (6 Monate) | ALG I (bisheriger Betrag) + 300 EUR/Monat für Sozialversicherung |
| Phase 2 (9 Monate, optional) | 300 EUR/Monat (bei hauptberuflicher Tätigkeit) |
| Fachkundige Stellungnahme | IHK: kostenlos bis 150 EUR, Steuerberater: 100–500 EUR |
Wenn Sie das Gewerbe anmelden, bevor der Antrag gestellt ist, erlischt der ALG-I-Anspruch.
Ohne ausreichend Restanspruch wird der Antrag abgelehnt.
Ein oberflächlicher Plan ohne Zahlen führt zu negativer fachkundiger Stellungnahme.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de