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Gründungszuschuss beantragen

Agentur für Arbeit · Existenzgründung

📋 Auf einen Blick

💰
Phase 1 (6 Monate)
ALG I + 300 EUR/Monat
💰
Phase 2 (9 Monate)
300 EUR/Monat (optional)
📋
Voraussetzung
Mind. 150 Tage ALG-I-Restanspruch

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Beratungsgespräch führen

Vor der Gründung mit Ihrem Vermittler über das Vorhaben sprechen. Wichtig: Erst Antrag stellen, dann gründen.

2

Businessplan erstellen

Detaillierter Businessplan mit Geschäftsidee, Marktanalyse, Finanzierungsplan und Umsatzprognose.

3

Fachkundige Stellungnahme einholen

IHK, HWK, Steuerberater oder Bank muss die Tragfähigkeit des Konzepts bestätigen.

4

Antrag einreichen

Vollständigen Antrag mit allen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen.

5

Gewerbe anmelden

Nach Bewilligung: Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt oder Finanzamt (Freiberufler).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Phase 1 (6 Monate)ALG I (bisheriger Betrag) + 300 EUR/Monat für Sozialversicherung
Phase 2 (9 Monate, optional)300 EUR/Monat (bei hauptberuflicher Tätigkeit)
Fachkundige StellungnahmeIHK: kostenlos bis 150 EUR, Steuerberater: 100–500 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Gewerbe vor Antragstellung angemeldet

Wenn Sie das Gewerbe anmelden, bevor der Antrag gestellt ist, erlischt der ALG-I-Anspruch.

❌ Weniger als 150 Tage ALG-I-Restanspruch

Ohne ausreichend Restanspruch wird der Antrag abgelehnt.

❌ Businessplan unzureichend

Ein oberflächlicher Plan ohne Zahlen führt zu negativer fachkundiger Stellungnahme.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, der Gründungszuschuss ist keine Rückzahlungspflichtige Leistung, sondern eine Förderung.
Kann ich den Gründungszuschuss mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, z. B. mit KfW-Gründerkrediten. Eine Kombination mit Bürgergeld ist jedoch nicht möglich.
Was passiert, wenn die Selbstständigkeit scheitert?
Sie können sich erneut arbeitslos melden. Der Restanspruch auf ALG I bleibt innerhalb von 4 Jahren bestehen.

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