Insolvenzgeld beantragen
Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen
Das Insolvenzgeld wird ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständiger Betriebseinstellung fällig.
Innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit. Online über arbeitsagentur.de oder persönlich.
Insolvenzverwalter stellt die Arbeitsbescheinigung für Insolvenzgeld aus.
Die Agentur zahlt das Insolvenzgeld in einer Summe aus.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Insolvenzgeld | Nettolohn für max. 3 Monate (gedeckelt auf Beitragsbemessungsgrenze) |
| Beitragsbemessungsgrenze 2024 (West) | 7.550 EUR/Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze 2024 (Ost) | 7.450 EUR/Monat |
Nach 2 Monaten ist kein Antrag mehr möglich — keine Ausnahmen.
Ohne die Bescheinigung des Insolvenzverwalters kann die Agentur nicht berechnen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de