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Kinderzuschlag beantragen

Agentur für Arbeit · Familienleistungen

📋 Auf einen Blick

💰
Leistung
Bis 292 EUR/Kind/Monat
Bearbeitung
4–6 Wochen
🏛️
Zuständig
Familienkasse (bei der Agentur für Arbeit)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Mit dem KiZ-Lotsen auf arbeitsagentur.de prüfen, ob ein Anspruch besteht.

2

Antrag online stellen

Über den Online-Antrag der Familienkasse oder schriftlich per Formular.

3

Unterlagen einreichen

Einkommensnachweise und Wohnkostennachweise hochladen oder per Post senden.

4

Bescheid erhalten

Bewilligungszeitraum: 6 Monate. Rechtzeitig Weiterbewilligungsantrag stellen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Höchstbetrag pro KindBis zu 292 EUR/Monat
Mindesteinkommensgrenze (Paar)900 EUR brutto/Monat
Mindesteinkommensgrenze (Alleinerziehend)600 EUR brutto/Monat

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Einkommen zu hoch oder zu niedrig

Der Kinderzuschlag wird nur gezahlt, wenn das Einkommen über der Mindestgrenze, aber unter der Höchstgrenze liegt.

❌ Weiterbewilligungsantrag vergessen

Nach 6 Monaten endet der Bewilligungszeitraum — rechtzeitig neuen Antrag stellen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Eltern, die Kindergeld beziehen, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den der Kinder. Mindestens 900 EUR (Paar) bzw. 600 EUR (Alleinerziehend) brutto.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig beziehen?
Ja, die Kombination aus Kinderzuschlag und Wohngeld ist ausdrücklich vorgesehen und kann den Bürgergeld-Bezug vermeiden.
Wird der Kinderzuschlag auf Bürgergeld angerechnet?
Ja. Wer Bürgergeld bezieht, erhält keinen Kinderzuschlag. Die Leistungen schließen sich gegenseitig aus.

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