Kurzarbeitergeld beantragen
Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen
Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit an (vor Beginn der Kurzarbeit).
Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (mind. 10% der Belegschaft betroffen, Entgeltausfall > 10%).
Nach Genehmigung: Arbeitgeber führt Kurzarbeit ein. Arbeitnehmer erhalten den Lohn für die tatsächlich gearbeitete Zeit.
Arbeitgeber stellt monatlich den Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnungsmonat).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kurzarbeitergeld | 60% des Nettolohnausfalls |
| Kurzarbeitergeld mit Kind | 67% des Nettolohnausfalls |
| Sozialversicherungsbeiträge | Arbeitgeber trägt die Hälfte (auf 80% des Ausfallentgelts) |
Der Arbeitsausfall muss VOR Beginn der Kurzarbeit angezeigt werden.
Mindestens 10% der Belegschaft müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de