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Kurzarbeitergeld beantragen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

📋 Auf einen Blick

💰
Leistung
60% des Nettolohnausfalls (67% mit Kind)
🏢
Antrag durch
Arbeitgeber
Max. Dauer
12 Monate (verlängerbar auf 24)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Arbeitsausfall anzeigen

Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit an (vor Beginn der Kurzarbeit).

2

Genehmigung abwarten

Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (mind. 10% der Belegschaft betroffen, Entgeltausfall > 10%).

3

Kurzarbeit einführen

Nach Genehmigung: Arbeitgeber führt Kurzarbeit ein. Arbeitnehmer erhalten den Lohn für die tatsächlich gearbeitete Zeit.

4

Monatlicher Leistungsantrag

Arbeitgeber stellt monatlich den Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnungsmonat).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Kurzarbeitergeld60% des Nettolohnausfalls
Kurzarbeitergeld mit Kind67% des Nettolohnausfalls
SozialversicherungsbeiträgeArbeitgeber trägt die Hälfte (auf 80% des Ausfallentgelts)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Zu spät angezeigt

Der Arbeitsausfall muss VOR Beginn der Kurzarbeit angezeigt werden.

❌ Weniger als 10% betroffen

Mindestens 10% der Belegschaft müssen vom Arbeitsausfall betroffen sein.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer beantragt Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber. Arbeitnehmer müssen selbst keinen Antrag stellen.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden?
Grundsätzlich bis zu 12 Monate. In Ausnahmefällen kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Wird Kurzarbeitergeld versteuert?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es muss in der Steuererklärung angegeben werden.

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