Qualifizierungsgeld beantragen
Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen
Arbeitgeber und Betriebsrat/Tarifpartner identifizieren den Qualifizierungsbedarf durch Strukturwandel.
Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag muss die Weiterbildung regeln (bei Betrieben <10 MA: schriftliche Erklärung).
Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit, bevor die Weiterbildung beginnt.
Beschäftigte nehmen an der Weiterbildung teil. Der Arbeitgeber wird von der Lohnfortzahlung entlastet.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Qualifizierungsgeld | 60% des Nettolohns |
| Mit Kind | 67% des Nettolohns |
| Weiterbildungskosten (KMU) | Bis 100% Kostenerstattung je nach Betriebsgröße |
Ohne Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist kein Qualifizierungsgeld möglich (bei Betrieben ab 10 MA).
Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen (Teilzeit: 160 Stunden).
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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