Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
💼

Qualifizierungsgeld beantragen

Agentur für Arbeit · Arbeitgeber-Leistungen

📋 Auf einen Blick

💰
Leistung
60% des Nettolohns (67% mit Kind)
Weiterbildungsdauer
Mind. 120 Stunden (bei Teilzeit mind. 160 Std.)
📋
Seit
April 2024 (Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Qualifizierungsbedarf feststellen

Arbeitgeber und Betriebsrat/Tarifpartner identifizieren den Qualifizierungsbedarf durch Strukturwandel.

2

Betriebs- oder Tarifvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag muss die Weiterbildung regeln (bei Betrieben <10 MA: schriftliche Erklärung).

3

Antrag stellen

Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit, bevor die Weiterbildung beginnt.

4

Weiterbildung durchführen

Beschäftigte nehmen an der Weiterbildung teil. Der Arbeitgeber wird von der Lohnfortzahlung entlastet.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Qualifizierungsgeld60% des Nettolohns
Mit Kind67% des Nettolohns
Weiterbildungskosten (KMU)Bis 100% Kostenerstattung je nach Betriebsgröße

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Keine Betriebsvereinbarung

Ohne Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist kein Qualifizierungsgeld möglich (bei Betrieben ab 10 MA).

❌ Weiterbildung zu kurz

Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen (Teilzeit: 160 Stunden).

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose/Arbeitssuchende. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind — der Arbeitgeber stellt den Antrag.
Bekomme ich als Arbeitnehmer weiter Lohn?
Nein, statt des Lohns erhalten Sie das Qualifizierungsgeld (60/67% des Nettolohns) von der Agentur für Arbeit.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

kontakt@amtsdeutschland.de