Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
💼

Vermittlungsgutschein beantragen

Agentur für Arbeit · Arbeitslosigkeit & Vermittlung

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
Rechtsanspruch
Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit
💶
Vermittlungsprämie
Bis 2.500 EUR (an den Vermittler)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Gutschein beantragen

Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter den Vermittlungsgutschein anfordern (nach mind. 6 Wochen Arbeitslosigkeit).

2

Privaten Vermittler auswählen

Zugelassenen privaten Arbeitsvermittler finden (AZAV-Zulassung erforderlich).

3

Vertrag abschließen

Vermittlungsvertrag mit dem privaten Vermittler unterschreiben.

4

Vermittlung in Arbeit

Bei erfolgreicher Vermittlung zahlt die Agentur die Prämie an den Vermittler.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
GutscheinKostenlos für Arbeitnehmer
Vermittlungsprämie (1. Rate)1.250 EUR nach 6 Wochen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Vermittlungsprämie (2. Rate)1.250 EUR nach 6 Monaten Beschäftigung

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Vermittler nicht zugelassen

Nur AZAV-zugelassene private Arbeitsvermittler können den Gutschein einlösen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss die Agentur den Gutschein ausstellen?
Ja, nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein (§ 45 Abs. 7 SGB III).
Muss ich dem Vermittler etwas zahlen?
Nein. Die Kosten trägt die Agentur für Arbeit. Seriöse Vermittler verlangen kein Geld von Arbeitnehmern.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

kontakt@amtsdeutschland.de