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Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichDAAD

Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16b AufenthG ermöglicht Drittstaatsangehörigen ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule. Sie berechtigt zur Erwerbstätigkeit von 140 vollen oder 280 halben Tagen pro Jahr.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§ 16b AufenthG
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenAb 100,00 EUR
Bearbeitungszeit2–8 Wochen
ModalitätPersönlichTermin erforderlich
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültiger Reisepass

🎓
Zulassungsbescheid der Hochschule

Oder Nachweis der Bewerbung bei uni-assist.

💰
Finanzierungsnachweis

Sperrkonto mit 11.904 EUR/Jahr (2026) oder Stipendium, Verpflichtungserklärung, Elternbürgschaft.

🏥
Krankenversicherungsnachweis

Gesetzlich (bis 30 Jahre) oder privat.

📸
Biometrisches Passfoto

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zulassung an einer deutschen Hochschule erhalten

    Direkt oder über uni-assist.

  2. 2

    Sperrkonto eröffnen

    Bei einer deutschen Bank (z. B. Expatrio, Fintiba). Mindestbetrag: 11.904 EUR/Jahr.

  3. 3

    Studienvisum bei der Botschaft beantragen

    Im Herkunftsland.

  4. 4

    Nach Einreise: Wohnsitz anmelden

    Beim Bürgeramt innerhalb von 14 Tagen.

  5. 5

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  6. 6

    eAT abholen

    Nach Fertigstellung.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragAb 100,00 EUR
Weitere KostenVerlängerung: ab 93 EUR
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEC-Karte oder Bargeld
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Sie dürfen 140 volle oder 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten — ohne gesonderte Genehmigung.

Nach dem Studium: 18 Monate Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (§ 20 Abs. 3 AufenthG).

Das Sperrkonto wird monatlich in Raten freigegeben (ca. 992 EUR/Monat).

Studienvorbereitende Sprachkurse und Studienkollegs sind ebenfalls möglich.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Sperrkonto-Betrag zu niedrig. 2026: mindestens 11.904 EUR erforderlich.

Krankenversicherung nicht rechtzeitig abgeschlossen. Einschreibung und Aufenthaltstitel erfordern einen Versicherungsnachweis.

Arbeitsgrenze überschritten. Max. 140/280 Tage — Überschreitung gefährdet den Aufenthalt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie viel Geld brauche ich auf dem Sperrkonto?

11.904 EUR pro Jahr (2026). Der Betrag wird jährlich angepasst.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Ja, 140 volle oder 280 halbe Tage pro Jahr. Während der Semesterferien: unbegrenzt.

Was passiert nach dem Studium?

Sie können eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche beantragen.

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