Einbürgerung — Deutsche Staatsbürgerschaft
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung bereits nach 5 Jahren (vorher 8), bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun generell erlaubt.
