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Einbürgerung — Deutsche Staatsbürgerschaft

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

PersönlichBMI

Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung bereits nach 5 Jahren (vorher 8), bei besonderen Integrationsleistungen nach 3 Jahren. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun generell erlaubt.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
Rechtsgrundlage§§ 8–16 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz)
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
Kosten255,00 EURMinderjährige: 51,00 EUR
Bearbeitungszeit3–18 MonateStark abhängig von Stadt
ModalitätPersönlichUmfangreiche Dokumentation
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

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Gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel

Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis seit mind. 5 Jahren.

🗣️
Sprachzertifikat Deutsch B1

Goethe B1, telc B1 oder gleichwertig.

📋
Einbürgerungstest (33 Fragen, 17 richtig)

Oder Schulabschluss in Deutschland.

💼
Nachweis der Lebensunterhaltssicherung

Ohne Sozialleistungen (Ausnahmen möglich).

📄
Lebenslauf

Tabellarisch.

🏥
Keine Vorstrafen

Führungszeugnis wird von der Behörde eingeholt.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    5 Jahre Aufenthalt, B1 Deutsch, gesicherter Lebensunterhalt, Einbürgerungstest.

  2. 2

    Einbürgerungstest ablegen

    33 Fragen, 17 müssen richtig beantwortet werden. Anmeldung beim BAMF oder VHS.

  3. 3

    Antrag bei der Einbürgerungsbehörde stellen

    Oft Teil der Ausländerbehörde oder separates Amt.

  4. 4

    Umfangreiche Unterlagen einreichen

    Pass, Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Arbeitsnachweis, Mietvertrag etc.

  5. 5

    Gebühr von 255,00 EUR bezahlen

    Pro Person. Minderjährige: 51,00 EUR.

  6. 6

    Entscheidung abwarten

    3–18 Monate je nach Stadt und Komplexität.

  7. 7

    Einbürgerungsurkunde erhalten

    In einer feierlichen Zeremonie.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

Betrag255,00 EUR pro Person
Weitere KostenMinderjährige ohne eigenes Einkommen: 51,00 EUR
ZahlungsortBei der Einbürgerungsbehörde
ZahlungsmittelÜberweisung oder EC-Karte
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

Seit Juni 2024: doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt — Sie müssen Ihre alte Staatsbürgerschaft NICHT mehr aufgeben.

Bei besonderen Integrationsleistungen (C1 Deutsch, ehrenamtliches Engagement) ist die Einbürgerung bereits nach 3 Jahren möglich.

Der Einbürgerungstest kann beliebig oft wiederholt werden. Übungsfragen unter einbuergerungstest.bund.de.

Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden (51 EUR pro Kind).

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Aufenthaltsdauer falsch berechnet. Seit 2024 gelten 5 Jahre (nicht mehr 8). Aufenthaltszeiten mit Aufenthaltsgestattung zählen mit.

B1-Nachweis fehlt. Ohne anerkannten Sprachnachweis wird der Antrag nicht bearbeitet.

Sozialleistungsbezug nicht offengelegt. Bürgergeld-Bezug kann die Einbürgerung ausschließen, es gibt aber Ausnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Wie viele Jahre Aufenthalt brauche ich?

Seit Juni 2024: 5 Jahre (vorher 8). Bei besonderen Integrationsleistungen: 3 Jahre.

Muss ich meine alte Staatsbürgerschaft aufgeben?

Nein, seit Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt.

Was sind besondere Integrationsleistungen für 3 Jahre?

Deutsch C1, besonderes ehrenamtliches Engagement, oder herausragende berufliche Leistungen.

Wie viele Fragen hat der Einbürgerungstest?

33 Fragen (30 allgemein + 3 zum Bundesland). 17 müssen richtig beantwortet werden. Dauer: 60 Minuten.

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