Freizügigkeitsbescheinigung (EU-Bürger)
Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht
EU- und EWR-Bürger benötigen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Die Freizügigkeitsbescheinigung ist ein freiwilliger Nachweis des Aufenthaltsrechts und wird von einigen Arbeitgebern oder Vermietern verlangt.
