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Freizügigkeitsbescheinigung (EU-Bürger)

Ausländerbehörde · Aufenthaltsrecht

Persönlich

EU- und EWR-Bürger benötigen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Die Freizügigkeitsbescheinigung ist ein freiwilliger Nachweis des Aufenthaltsrechts und wird von einigen Arbeitgebern oder Vermietern verlangt.

Letzte Aktualisierung26. März 2026
RechtsgrundlageFreizügG/EU
VerifizierungGeprüft durch AmtsGermany.de
Unabhängiger Ratgeber. Alle Angaben ohne Gewähr.
KostenKostenlosKeine Gebühren
BearbeitungszeitSofortWird sofort ausgestellt
ModalitätPersönlichBei der Ausländerbehörde
Benötigte Unterlagen

Was Sie mitbringen müssen

🪪
Personalausweis oder Reisepass

Gültiges Ausweisdokument.

📄
Nachweis des Aufenthaltszwecks

Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Rentennachweis etc.

🏠
Meldebescheinigung

Nachweis der Wohnsitzanmeldung.

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor

  1. 1

    Termin bei der Ausländerbehörde

    Online buchen (falls erforderlich).

  2. 2

    Unterlagen mitbringen

    Ausweis, Zwecknachweis, Meldebescheinigung.

  3. 3

    Bescheinigung erhalten

    Wird sofort ausgestellt.

Gebühreninformation

Kosten und Bezahlung

Gebühren

BetragKostenlos
Weitere KostenKeine Gebühren
ZahlungsortBei der Ausländerbehörde
ZahlungsmittelEntfällt
Gut zu wissen

Wichtige Hinweise

EU-Bürger haben ein unbedingtes Aufenthaltsrecht für die ersten 3 Monate. Danach müssen sie erwerbstätig, selbständig, studierend oder wirtschaftlich selbstversorgend sein.

Die Bescheinigung ist FREIWILLIG — kein EU-Bürger ist verpflichtet, sie zu beantragen.

Nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt haben EU-Bürger ein Daueraufenthaltsrecht.

Schweizer Staatsangehörige sind EU-Bürgern gleichgestellt.

Vermeiden Sie diese Fehler

Häufige Fehler

Freizügigkeitsbescheinigung mit Aufenthaltstitel verwechseln. EU-Bürger brauchen KEINEN Aufenthaltstitel.

Vermieter/Arbeitgeber die Bescheinigung als Pflicht darstellen. Sie ist freiwillig. Die Wohnsitzanmeldung reicht als Nachweis.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Brauche ich als EU-Bürger einen Aufenthaltstitel?

Nein. EU-Bürger genießen Freizügigkeit und brauchen keinen Aufenthaltstitel.

Wofür brauche ich die Bescheinigung?

Manche Arbeitgeber, Banken oder Vermieter verlangen einen Aufenthaltsnachweis. Die Freizügigkeitsbescheinigung kann in diesen Fällen hilfreich sein.

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