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Elterngeld beantragen

Familienkasse · Elterngeld & Elternzeit

📋 Auf einen Blick

💰
Basiselterngeld
65–67% des Nettoeinkommens (max. 1.800 EUR)
📅
Dauer
12 Monate + 2 Partnermonate
📋
Minimum
300 EUR/Monat (auch ohne Einkommen)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Antrag herunterladen

Das Antragsformular ist je nach Bundesland unterschiedlich. Online unter elterngeld-digital.de oder bei der Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.

2

Antrag ausfüllen

Angaben zu Einkommen, gewünschtem Bezugszeitraum und Partnermonaten machen.

3

Unterlagen einreichen

Antrag mit allen Nachweisen an die zuständige Elterngeldstelle (je nach Bundesland: Jugendamt, Versorgungsamt, L-Bank, etc.).

4

Bescheid abwarten

Bearbeitungszeit ca. 6–8 Wochen. Das Elterngeld wird rückwirkend ab Geburt gezahlt.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Basiselterngeld (Nettoersatzrate)65% (bei Einkommen über 1.240 EUR) bis 100% (unter 1.000 EUR)
Höchstbetrag1.800 EUR/Monat
Mindestbetrag300 EUR/Monat
Geschwisterbonus10% Zuschlag (mind. 75 EUR) bei Geschwisterkind unter 3
Mehrlingsbonus300 EUR/Monat für jedes weitere Mehrlingskind

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Antrag zu spät gestellt

Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Bei späterer Antragstellung geht Geld verloren.

❌ Falsche Bezugsmonate gewählt

Die Aufteilung der Monate zwischen den Partnern sollte sorgfältig geplant werden — nachträgliche Änderungen sind nur eingeschränkt möglich.

❌ Einkommen in der Elternzeit nicht gemeldet

Wer während des Elterngeldbezugs arbeitet, muss dies melden. Das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?
65–67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mindestens 300, maximal 1.800 EUR/Monat. Bei Geringverdienern (unter 1.000 EUR netto) steigt die Rate auf bis zu 100%.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Basiselterngeld: 12 Monate für einen Elternteil + 2 Partnermonate (insgesamt 14). Alleinerziehende: 14 Monate.
Kann ich während des Elterngeldes arbeiten?
Ja, in Teilzeit (max. 32 Stunden/Woche). Das Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet (es wird nur die Differenz zum vorherigen Einkommen ersetzt).

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