Elternzeit beantragen
Familienkasse · Elterngeld & Elternzeit

Familienkasse · Elterngeld & Elternzeit
Bis zu 36 Monate pro Elternteil. Davon bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nutzbar.
Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit (13 Wochen, wenn die Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag liegt).
Der Arbeitgeber muss die Elternzeit bestätigen. Er kann sie nicht ablehnen — es ist ein Rechtsanspruch.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Teilzeitarbeit (bis 32 Std./Woche) ist möglich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Elternzeit beantragen | Kostenlos (Rechtsanspruch) |
| Teilzeit während Elternzeit | Bis zu 32 Stunden/Woche (Anspruch ab 15 MA im Betrieb) |
Wird die 7-Wochen-Frist nicht eingehalten, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.
Elternzeit muss schriftlich (mit Unterschrift) beantragt werden. Eine E-Mail reicht rechtlich nicht aus.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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