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Kindergeld — Veränderungsmitteilung

Familienkasse · Kindergeld

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
⚠️
Pflicht
Änderungen unverzüglich melden
Frist
Sofort nach Eintritt der Änderung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Änderung feststellen

Meldepflichtige Änderungen: Umzug, Kontowechsel, Kind beendet Ausbildung, Kind zieht aus, Trennung der Eltern, Aufnahme einer Beschäftigung des Kindes.

2

Mitteilung einreichen

Online über familienkasse.de, per App oder schriftlich mit Formular „Veränderungsmitteilung" (KG 45).

3

Nachweise beifügen

Je nach Änderung: Meldebescheinigung, Ausbildungsvertrag, Exmatrikulationsbescheinigung, etc.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
VeränderungsmitteilungKostenlos
Bei NichtmeldungRückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Änderung nicht gemeldet

Die Familienkasse kann zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückfordern — ggf. mit Zinsen.

❌ Ausbildungsende nicht mitgeteilt

Wenn das Kind über 18 die Ausbildung beendet und nichts Neues beginnt, endet der Anspruch. Nicht gemeldete Weiterzahlung wird zurückgefordert.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Änderungen muss ich melden?
Umzug (neuer Wohnort), Bankverbindung, Trennung/Scheidung, Kind beendet Ausbildung, Kind zieht aus, Kind nimmt Vollzeitjob auf, Kind heiratet, Kind geht ins Ausland.
Wie melde ich die Änderung?
Online über familienkasse.de, per App „Kindergeld", schriftlich per Formular KG 45 oder persönlich bei der Familienkasse.

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