Kindergeld — Veränderungsmitteilung
Familienkasse · Kindergeld

Familienkasse · Kindergeld
Meldepflichtige Änderungen: Umzug, Kontowechsel, Kind beendet Ausbildung, Kind zieht aus, Trennung der Eltern, Aufnahme einer Beschäftigung des Kindes.
Online über familienkasse.de, per App oder schriftlich mit Formular „Veränderungsmitteilung" (KG 45).
Je nach Änderung: Meldebescheinigung, Ausbildungsvertrag, Exmatrikulationsbescheinigung, etc.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Veränderungsmitteilung | Kostenlos |
| Bei Nichtmeldung | Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes |
Die Familienkasse kann zu Unrecht gezahltes Kindergeld zurückfordern — ggf. mit Zinsen.
Wenn das Kind über 18 die Ausbildung beendet und nichts Neues beginnt, endet der Anspruch. Nicht gemeldete Weiterzahlung wird zurückgefordert.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de