Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung

KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung
Bei persönlicher Abmeldung: Beide Kennzeichenschilder abschrauben und mitbringen.
Persönlich mit Fahrzeugschein und Kennzeichen vorsprechen. Oder: Online über i-Kfz (Sicherheitscode unter dem Siegel freilegen).
Die Behörde entsiegelt die Kennzeichen und vermerkt die Abmeldung im Fahrzeugschein.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Außerbetriebsetzung. Versicherung und KFZ-Steuer enden automatisch.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Abmeldung vor Ort | Ca. 7–16 EUR |
| Online-Abmeldung | Ca. 7 EUR |
| Wiederzulassung innerhalb 7 Jahre | Mit gleichem Kennzeichen möglich |
Bei persönlicher Abmeldung müssen beide Kennzeichen zum Entsiegeln vorgelegt werden.
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Grund stehen — es droht Abschleppen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de