Fahrzeug anmelden (Neuzulassung)
KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung

KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung
Vor der Zulassung eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie erhalten die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) — 7 Zeichen.
In den meisten Kommunen ist ein Termin erforderlich. Online-Terminvergabe über die Website der Stadt/des Kreises.
Persönlich mit allen Unterlagen vorsprechen. Die Behörde prüft die Dokumente und die HU.
Beim Schildermacher in der Nähe der Zulassungsstelle die Kennzeichen prägen lassen (ca. 20–35 EUR für ein Paar).
Die Zulassungsstelle bringt die Prüfplaketten (HU/AU) auf die Kennzeichen an.
Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und dürfen das Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Zulassungsgebühr | Ca. 26–30 EUR |
| Kennzeichenschilder (Paar) | Ca. 20–35 EUR |
| Wunschkennzeichen (optional) | Ca. 10,20 EUR + 2,60 EUR Reservierung |
| KFZ-Steuer | Abhängig von Hubraum, CO₂-Ausstoß, Erstzulassungsdatum |
Ohne eVB-Nummer ist keine Zulassung möglich. Besorgen Sie diese vorab bei Ihrer Versicherung.
Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben. Bei Ablauf: erst zum TÜV/DEKRA.
Die Zulassungsstelle benötigt ein SEPA-Lastschriftmandat für den KFZ-Steuer-Einzug.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de