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E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 26–30 EUR (wie Neuzulassung)
Berechtigt
Reine E-Fahrzeuge, Plug-in-Hybride, Brennstoffzelle
Vorteile
Kommunale Vergünstigungen (Parken, Busspuren)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Berechtigung prüfen

Das E-Kennzeichen steht reinen Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden (mind. 40 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO₂/km) und Brennstoffzellenfahrzeugen zu.

2

Bei der Zulassung beantragen

Bei Neuzulassung oder Ummeldung das E-Kennzeichen beantragen. Es wird ein „E" am Ende des Kennzeichens angehängt.

3

Kennzeichen prägen lassen

Schilder mit dem E-Suffix beim Schildermacher anfertigen lassen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
E-KennzeichenKeine Zusatzgebühr (wie normale Zulassung)
KFZ-Steuer (reine E-Fahrzeuge)Befreit bis 2030 (bei Erstzulassung bis 31.12.2025)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Plug-in-Hybrid erfüllt Voraussetzung nicht

Plug-in-Hybride müssen mindestens 40 km elektrische Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km aufweisen. Ältere Modelle sind ggf. nicht berechtigt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile hat das E-Kennzeichen?
Je nach Kommune: kostenloses Parken, Nutzung von Busspuren, Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen. Die konkreten Vorteile legt jede Stadt selbst fest (EmoG).
Ist die KFZ-Steuer für E-Autos wirklich kostenlos?
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2025 sind bis 2030 von der KFZ-Steuer befreit. Danach: ermäßigter Satz basierend auf dem Gewicht.

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