E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen

KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen
Das E-Kennzeichen steht reinen Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden (mind. 40 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO₂/km) und Brennstoffzellenfahrzeugen zu.
Bei Neuzulassung oder Ummeldung das E-Kennzeichen beantragen. Es wird ein „E" am Ende des Kennzeichens angehängt.
Schilder mit dem E-Suffix beim Schildermacher anfertigen lassen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| E-Kennzeichen | Keine Zusatzgebühr (wie normale Zulassung) |
| KFZ-Steuer (reine E-Fahrzeuge) | Befreit bis 2030 (bei Erstzulassung bis 31.12.2025) |
Plug-in-Hybride müssen mindestens 40 km elektrische Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km aufweisen. Ältere Modelle sind ggf. nicht berechtigt.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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