H-Kennzeichen für Oldtimer
KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen

KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen
Einen anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ) beauftragen. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem guten, weitgehend originalen Zustand befinden.
Die Hauptuntersuchung ist Pflicht — oft wird sie zusammen mit dem Oldtimer-Gutachten durchgeführt.
Mit Gutachten, HU-Nachweis und allen Zulassungsunterlagen persönlich vorsprechen.
Das Kennzeichen erhält den Buchstaben „H" am Ende. Pauschale KFZ-Steuer: 191,73 EUR/Jahr.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Zulassungsgebühr | Ca. 28–30 EUR |
| Oldtimer-Gutachten (§ 23 StVZO) | Ca. 80–200 EUR |
| KFZ-Steuer (pauschal) | 191,73 EUR/Jahr (unabhängig von Hubraum/CO₂) |
| Versicherung | Oft günstiger als reguläre Versicherung (Oldtimer-Tarif) |
Wesentliche technische Änderungen (Motorumbau, nicht zeitgenössische Anbauteile) können zur Ablehnung des Gutachtens führen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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