Fahrzeug ummelden (Halterwechsel)
KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung

KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung
Der neue Halter schließt eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab und erhält die eVB-Nummer.
Beim Kauf: Fahrzeugbrief (ZB II), Fahrzeugschein (ZB I) und ggf. Kennzeichen.
Persönlich mit allen Unterlagen. Der neue Halter muss nicht beim Termin des Vorbesitzers anwesend sein.
Neue Zulassungsbescheinigung erhalten. Bei Landkreiswechsel: neue Kennzeichen prägen lassen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Ummeldung (gleicher Kreis) | Ca. 26 EUR |
| Ummeldung (anderer Kreis, neue Kennzeichen) | Ca. 28–30 EUR + Schilder ca. 20–35 EUR |
| Kennzeichenmitnahme (gleicher Kreis) | Ca. 20–23 EUR (günstiger) |
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine Ummeldung möglich. Der Vorbesitzer muss diesen übergeben.
Die Ummeldung wird abgelehnt, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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