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Fahrzeug ummelden (Halterwechsel)

KFZ-Zulassungsstelle · Zulassung & Abmeldung

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 26–30 EUR (mit Kennzeichenmitnahme weniger)
Frist
Unverzüglich nach Erwerb
🔢
Neues Kennzeichen
Bei Landkreiswechsel Pflicht

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

KFZ-Versicherung abschließen

Der neue Halter schließt eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab und erhält die eVB-Nummer.

2

Unterlagen vom Vorbesitzer erhalten

Beim Kauf: Fahrzeugbrief (ZB II), Fahrzeugschein (ZB I) und ggf. Kennzeichen.

3

Zulassungsstelle aufsuchen

Persönlich mit allen Unterlagen. Der neue Halter muss nicht beim Termin des Vorbesitzers anwesend sein.

4

Ummeldung abschließen

Neue Zulassungsbescheinigung erhalten. Bei Landkreiswechsel: neue Kennzeichen prägen lassen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Ummeldung (gleicher Kreis)Ca. 26 EUR
Ummeldung (anderer Kreis, neue Kennzeichen)Ca. 28–30 EUR + Schilder ca. 20–35 EUR
Kennzeichenmitnahme (gleicher Kreis)Ca. 20–23 EUR (günstiger)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Fahrzeugbrief fehlt

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist keine Ummeldung möglich. Der Vorbesitzer muss diesen übergeben.

❌ HU abgelaufen

Die Ummeldung wird abgelehnt, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss der Vorbesitzer mitkommen?
Nein. Wenn der neue Halter alle Unterlagen hat (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, eVB-Nummer), kann er allein ummelden.
Kann ich das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten?
Nur wenn Sie im gleichen Zulassungsbezirk wohnen und der Vorbesitzer zustimmt. Seit 2015 können Sie auch Ihr eigenes Kennzeichen bei einem Umzug mitnehmen.

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