Saisonkennzeichen beantragen
KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen

KFZ-Zulassungsstelle · Kennzeichen
Mindestens 2, maximal 11 Monate. Gängig: 03–10 (März–Oktober) für Motorräder/Cabrios, 04–10 oder 04–11.
Bei der Neuzulassung oder Ummeldung den gewünschten Saisonzeitraum angeben.
Das Saisonkennzeichen zeigt den Zeitraum (z. B. 04/10) am rechten Rand.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Saisonkennzeichen | Ca. 30 EUR |
| KFZ-Steuer | Anteilig nur für den Saisonzeitraum |
| Versicherung | Anteilig (Saisonrabatt) |
Fahren außerhalb des Saisonzeitraums ist eine Ordnungswidrigkeit (Fahren ohne Zulassung) und nicht versichert.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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