Behördengänge Arbeitsgericht
Kündigungsschutz · Abfindung · Lohnklage · Zeugnis
Das Arbeitsgericht entscheidet Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Kündigung, Abfindung, Lohn, Zeugnis. Besonderheit: Jede Partei trägt eigene Anwaltskosten (1. Instanz).
Letzte Aktualisierung
27. März 2026
Zuständige Behörde
Arbeitsgericht am Arbeitsort oder Sitz des Arbeitgebers
Verifizierung
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