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Behördengänge Arbeitsgericht

Kündigungsschutz · Abfindung · Lohnklage · Zeugnis

6 Behördengänge verfügbar

Das Arbeitsgericht entscheidet Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Kündigung, Abfindung, Lohn, Zeugnis. Besonderheit: Jede Partei trägt eigene Anwaltskosten (1. Instanz).

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Arbeitsgericht am Arbeitsort oder Sitz des Arbeitgebers
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Nützliche Informationen

Kündigung 3 WOCHEN Frist!
Kündigungsschutzklage
Nicht verpassen!
Abfindung 0,5 Gehälter/Jahr
Faustformel
Verhandlungssache
Kosten Jede Partei eigene
1. Instanz
PKH möglich
Gütetermin 60% Einigung
In 2 Wochen
Schnelle Lösung
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Arbeitsgericht

Wie lange habe ich für die Klage gegen Kündigung?

3 WOCHEN ab Zugang. Danach: Kündigung wirksam. WICHTIGSTE Frist im Arbeitsrecht!

Wie hoch ist eine Abfindung?

Faustformel: 0,5 Bruttogehälter × Beschäftigungsjahre. Verhandlungssache.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Jede Partei ihre eigenen! 1. Instanz: Kein Kostenerstattungsanspruch.

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