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Behördengänge DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

Marken · Patente · Designs · Gebrauchsmuster

5 Behördengänge verfügbar

Das DPMA schützt geistiges Eigentum: Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs. Jedes Unternehmen und jeder Erfinder kann hier Schutzrechte anmelden.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), München
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Verfügbare Dienstleistungen

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Nützliche Informationen

Marke Ab 290 EUR
10 Jahre Schutz
Online anmelden
Patent Ab 40 EUR
20 Jahre Schutz
Technische Erfindungen
Gebrauchsmuster 30 EUR
2–4 Wochen
Schnellschutz
Design 60 EUR
25 Jahre max.
Optische Gestaltung
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

Was kostet eine Marke?

Online: 290 EUR (3 Klassen). 10 Jahre Schutz, verlängerbar.

Wie lange gilt ein Patent?

20 Jahre ab Anmeldetag. Jahresgebühren steigend.

Was ist der Unterschied Patent/Gebrauchsmuster?

Patent: Geprüft, 20 Jahre. Gebrauchsmuster: Ungeprüft, 10 Jahre, nur Erzeugnisse.

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