Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Führerscheinstelle · Führerschein beantragen

Führerscheinstelle · Führerschein beantragen
Persönlich mit Erziehungsberechtigten bei der Fahrerlaubnisbehörde. Begleitpersonen benennen.
Reguläre Fahrausbildung in der Fahrschule (wie bei Klasse B).
Theorieprüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Statt eines Kartenführerscheins gibt es eine Prüfungsbescheinigung mit eingetragenen Begleitpersonen.
Mit 18 Jahren wird die Prüfungsbescheinigung automatisch zum regulären Führerschein (Kartenführerschein beantragen).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ca. 43 EUR |
| Eintrag Begleitperson (nachträglich) | Ca. 16 EUR pro Person |
| Fahrschulkosten | Wie bei regulärem Klasse B (ca. 2.500–4.500 EUR) |
Führen eines Fahrzeugs ohne Begleitperson vor 18: Widerruf der Fahrerlaubnis, Verlängerung der Probezeit und Nachschulung.
Begleitperson muss max. 1 Punkt im FAER haben, mind. 30 Jahre alt sein und seit mind. 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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