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Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Führerscheinstelle · Führerschein beantragen

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 43 EUR (zzgl. Begleitpersonen)
📅
Mindestalter
17 Jahre (Prüfung)
👤
Begleitperson
Mind. 30 Jahre, 5 Jahre Führerschein, max. 1 Punkt

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Antrag ab 16,5 Jahren stellen

Persönlich mit Erziehungsberechtigten bei der Fahrerlaubnisbehörde. Begleitpersonen benennen.

2

Fahrausbildung absolvieren

Reguläre Fahrausbildung in der Fahrschule (wie bei Klasse B).

3

Prüfungen ab 17 Jahren

Theorieprüfung frühestens 3 Monate, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

4

Prüfungsbescheinigung erhalten

Statt eines Kartenführerscheins gibt es eine Prüfungsbescheinigung mit eingetragenen Begleitpersonen.

5

Ab 18: regulärer Führerschein

Mit 18 Jahren wird die Prüfungsbescheinigung automatisch zum regulären Führerschein (Kartenführerschein beantragen).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
VerwaltungsgebührCa. 43 EUR
Eintrag Begleitperson (nachträglich)Ca. 16 EUR pro Person
FahrschulkostenWie bei regulärem Klasse B (ca. 2.500–4.500 EUR)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Allein gefahren unter 18

Führen eines Fahrzeugs ohne Begleitperson vor 18: Widerruf der Fahrerlaubnis, Verlängerung der Probezeit und Nachschulung.

❌ Begleitperson hat zu viele Punkte

Begleitperson muss max. 1 Punkt im FAER haben, mind. 30 Jahre alt sein und seit mind. 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
Mindestalter 30 Jahre, seit mindestens 5 Jahren Klasse B, maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister, max. 0,5 Promille während der Begleitfahrt.
Gilt BF17 auch im Ausland?
Nur in Österreich wird BF17 anerkannt. In allen anderen Ländern ist das Fahren erst ab 18 Jahren erlaubt.

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