Ausländischen Führerschein umschreiben
Führerscheinstelle · Führerschein beantragen

Führerscheinstelle · Führerschein beantragen
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes ist zuständig. EU-Führerscheine: Umregistrierung. Nicht-EU: individuelle Prüfung.
Führerschein, Übersetzung, Sehtest, Passfoto. Bei Nicht-EU: Prüfen, ob Ihr Land ein Abkommen mit Deutschland hat (Anlage 11 FeV).
Persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde. Gebühr ca. 36–44 EUR.
Je nach Herkunftsland: keine Prüfung, nur Theorieprüfung, oder Theorie + Praxis. Prüfung in mehreren Sprachen möglich.
Der ausländische Führerschein wird in der Regel einbehalten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr | Ca. 36–44 EUR |
| Übersetzung (wenn nötig) | Ca. 30–80 EUR |
| Theorieprüfung (falls erforderlich) | Ca. 23 EUR |
| Praktische Prüfung (falls erforderlich) | Ca. 117 EUR |
Nach 6 Monaten Wohnsitz in Deutschland ist der ausländische Nicht-EU-Führerschein ungültig. Fahren ohne Umschreibung ist dann strafbar.
Manche Länder haben kein Abkommen — dann ist die vollständige Fahrprüfung (Theorie + Praxis) erforderlich.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de