Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🚗

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)

Führerscheinstelle · Führerschein ändern

📋 Auf einen Blick

💰
Gebühr
Ca. 25 EUR
📅
Pflicht
Bis spätestens 19.01.2033
Frist
Gestaffelt nach Geburts-/Ausstellungsjahr

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Umtauschfrist prüfen

Die Frist hängt von Ihrem Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen) oder dem Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen) ab. Alle bis spätestens 19.01.2033.

2

Fahrerlaubnisbehörde aufsuchen

Mit altem Führerschein, Ausweis und Passfoto persönlich vorsprechen. In manchen Kommunen auch per Post möglich.

3

Gebühr zahlen

Ca. 25 EUR. Bei Nutzung eines Bürgerserviceportals ggf. Zustellgebühr.

4

Neuen Kartenführerschein erhalten

Der neue EU-Kartenführerschein wird per Post zugestellt (ca. 4–8 Wochen). Der alte wird einbehalten oder entwertet zurückgegeben.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
UmtauschgebührCa. 25 EUR
Biometrisches FotoCa. 6–15 EUR
Karteikartenabschrift (bei Umzug)Kostenlos bis ca. 10 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist versäumt

Fahren mit abgelaufenem Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit (Verwarngeld ca. 10 EUR). Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

❌ Karteikartenabschrift vergessen

Bei Umzug seit der Erstausstellung benötigen Sie eine Abschrift von der ursprünglichen Ausstellungsbehörde.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Prüfung ablegen?
Nein. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
15 Jahre. Danach ist ein erneuter Umtausch erforderlich (wieder ohne Prüfung).
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Der alte Führerschein wird ungültig. Ihre Fahrerlaubnis bleibt zwar bestehen, aber bei einer Kontrolle droht ein Verwarngeld.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

kontakt@amtsdeutschland.de