Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)
Führerscheinstelle · Führerschein ändern

Führerscheinstelle · Führerschein ändern
Die Frist hängt von Ihrem Geburtsjahr (bei Papierführerscheinen) oder dem Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen) ab. Alle bis spätestens 19.01.2033.
Mit altem Führerschein, Ausweis und Passfoto persönlich vorsprechen. In manchen Kommunen auch per Post möglich.
Ca. 25 EUR. Bei Nutzung eines Bürgerserviceportals ggf. Zustellgebühr.
Der neue EU-Kartenführerschein wird per Post zugestellt (ca. 4–8 Wochen). Der alte wird einbehalten oder entwertet zurückgegeben.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Umtauschgebühr | Ca. 25 EUR |
| Biometrisches Foto | Ca. 6–15 EUR |
| Karteikartenabschrift (bei Umzug) | Kostenlos bis ca. 10 EUR |
Fahren mit abgelaufenem Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit (Verwarngeld ca. 10 EUR). Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
Bei Umzug seit der Erstausstellung benötigen Sie eine Abschrift von der ursprünglichen Ausstellungsbehörde.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de