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Behördengänge Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz

Arbeitsschutz · Arbeitszeit · Mutterschutz

4 Behördengänge verfügbar

Die Gewerbeaufsicht überwacht Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Mutterschutz. Arbeitnehmer können Verstöße anonym melden. Bußgeld für Arbeitgeber: bis 30.000 EUR.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Gewerbeaufsichtsamt / Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Nützliche Informationen

Beschwerde Kostenlos
Anonym möglich
Online/Telefon
Arbeitszeit Max. 8h/Tag
48h/Woche
11h Ruhezeit
Mutterschutz 6+8 Wochen
Kündigungsschutz
100% Lohn
Bußgeld Bis 30.000 EUR
Für Arbeitgeber
Betriebsstilllegung
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutz

Kann ich anonym melden?

Ja! Gewerbeaufsicht gibt Ihren Namen NICHT an den Arbeitgeber weiter.

Was droht dem Arbeitgeber?

Bußgeld bis 30.000 EUR. Bei Vorsatz: Straftat. Bei Gefahr: Betriebsstilllegung.

Prüft die Gewerbeaufsicht ohne Vorankündigung?

Ja! Betriebsprüfungen können ohne Vorankündigung stattfinden.

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