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Behördengänge Jobcenter

Bürgergeld · Miete · Eingliederung · Mehrbedarf

8 Behördengänge verfügbar

Das Jobcenter ist zuständig für Bürgergeld (ehemals Hartz IV). 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Leistungen. Das Jobcenter zahlt Regelsatz + Miete + Heizung und unterstützt bei der Jobsuche.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Jobcenter am Wohnort
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Verfügbare Dienstleistungen

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Nützliche Informationen

Regelsatz 563 EUR/Monat
Alleinstehend 2026
+ Miete + Heizung
Miete Wird übernommen
Angemessen
12 Mon. Karenzzeit
Vermögen 40.000 EUR
Schonvermögen
+ 15k/Person
Bewilligung 12 Monate
Dann Folgeantrag
2–4 Wochen Bearbeitung
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Jobcenter

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Alleinstehend: 563 EUR/Monat. Paar: 506 EUR/Person. Plus angemessene Miete + Heizung.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Karenzzeit (12 Mon.): 40.000 EUR. Danach: 15.000 EUR/Person. Eigenheim geschützt.

Was passiert bei Pflichtverletzung?

Stufe 1: Gespräch. Stufe 2: 10% Kürzung. Stufe 3: 30% Kürzung. Max. 30%.

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