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Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkasse · Mitgliedschaft & Wechsel

📋 Auf einen Blick

💰
Beitragssatz
14,6% + Zusatzbeitrag (Ø 1,7%)
🏢
Arbeitgeberanteil
50% der Beiträge
📋
Beitragsbemessungsgrenze
62.100 EUR/Jahr

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Krankenkasse wählen

Sie haben freie Wahl unter allen gesetzlichen Krankenkassen. Vergleichen Sie Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen.

2

Antrag stellen

Online auf der Website der gewählten Kasse, per Telefon oder in einer Geschäftsstelle. Formulare ausfüllen und unterschreiben.

3

Arbeitgeber informieren

Der Arbeitgeber benötigt die Mitgliedsbescheinigung, um Sie anzumelden und die Beiträge abzuführen.

4

Versicherungskarte erhalten

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird per Post zugestellt (ca. 1–2 Wochen).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Allgemeiner Beitragssatz14,6% des Bruttogehalts
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag1,7%
Arbeitnehmeranteil (Beispiel)Ca. 8,15% des Bruttogehalts
Beitragsbemessungsgrenze62.100 EUR/Jahr (5.175 EUR/Monat)
Versicherungspflichtgrenze69.300 EUR/Jahr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Keine Krankenkasse gewählt

Wenn Sie keine Kasse wählen, wird der Arbeitgeber Sie bei der zuletzt zuständigen Kasse anmelden.

❌ Mitgliedsbescheinigung vergessen

Ohne Bescheinigung kann der Arbeitgeber die Anmeldung nicht vollständig durchführen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden?
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (69.300 EUR/Jahr) sind pflichtversichert. Sie haben freie Kassenwahl.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%, dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 1,7%). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Die eGK ist Ihre Versicherungskarte. Sie enthält Ihren Namen, Geburtsdatum, Versichertennummer und ein Lichtbild. Sie wird für Arztbesuche benötigt.

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