Hilfsmittel beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

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Der Arzt verordnet das benötigte Hilfsmittel (Rezept mit Diagnose und Produktart).
Ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse erstellt einen Kostenvoranschlag.
Die Krankenkasse prüft den Antrag (ca. 3–5 Wochen). Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 1 Monat.
Nach Genehmigung wird das Hilfsmittel geliefert oder angepasst. Sie zahlen den Eigenanteil.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Eigenanteil | 10% des Abgabepreises (mind. 5, max. 10 EUR) |
| Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | 10% je Packung (max. 10 EUR/Monat) |
| Kinder unter 18 | Befreit von Zuzahlungen |
Bei Lieferanten ohne Vertrag mit Ihrer Kasse müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Bestellen Sie das Hilfsmittel erst nach Genehmigung durch die Kasse.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de