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Hilfsmittel beantragen

Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

📋 Auf einen Blick

💰
Eigenanteil
10% (mind. 5, max. 10 EUR)
📋
Verordnung
Vom Arzt (Rezept/Verordnung)
🏥
Genehmigung
Durch die Krankenkasse

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Arzt aufsuchen

Der Arzt verordnet das benötigte Hilfsmittel (Rezept mit Diagnose und Produktart).

2

Sanitätshaus/Lieferant wählen

Ein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse erstellt einen Kostenvoranschlag.

3

Genehmigung abwarten

Die Krankenkasse prüft den Antrag (ca. 3–5 Wochen). Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb von 1 Monat.

4

Hilfsmittel erhalten

Nach Genehmigung wird das Hilfsmittel geliefert oder angepasst. Sie zahlen den Eigenanteil.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Eigenanteil10% des Abgabepreises (mind. 5, max. 10 EUR)
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel10% je Packung (max. 10 EUR/Monat)
Kinder unter 18Befreit von Zuzahlungen

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kein Vertragspartner gewählt

Bei Lieferanten ohne Vertrag mit Ihrer Kasse müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

❌ Ohne Genehmigung bestellt

Bestellen Sie das Hilfsmittel erst nach Genehmigung durch die Kasse.

❓ Häufig gestellte Fragen

Welche Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse?
Alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel: Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen, Inkontinenzprodukte, Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Gehhilfen und viele mehr (Hilfsmittelverzeichnis).
Was tun bei Ablehnung?
Innerhalb von 1 Monat Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Falls erfolglos: Klage beim Sozialgericht (kostenfrei).

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