Kinderkrankengeld beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen
Der Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass das Kind krank ist und Betreuung benötigt.
Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren. Arbeitgeber stellt keine Lohnfortzahlung (in der Regel).
Ärztliche Bescheinigung und Arbeitgeberbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen.
Die Kasse zahlt 90% des Nettoarbeitsentgelts für die Krankheitstage.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kinderkrankengeld | 90% des Nettoarbeitsentgelts |
| Max. Tage pro Kind (je Elternteil) | 15 Arbeitstage/Jahr |
| Max. Tage Alleinerziehende | 30 Arbeitstage/Jahr pro Kind |
| Max. Tage insgesamt (mehrere Kinder) | 35 Tage (Alleinerziehende: 70 Tage) |
Kinderkrankengeld gibt es nur für Kinder unter 12 Jahren (Ausnahme: behinderte Kinder).
Ohne ärztliche Bescheinigung wird kein Kinderkrankengeld gezahlt.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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