Amts Germany
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🏥

Kinderkrankengeld beantragen

Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

📋 Auf einen Blick

💰
Leistung
90% des Nettoarbeitsentgelts
📅
Tage pro Kind/Elternteil
15 Tage (Alleinerziehende: 30)
👶
Altersgrenze
Kind unter 12 Jahren

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Kinderarzt aufsuchen

Der Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass das Kind krank ist und Betreuung benötigt.

2

Arbeitgeber informieren

Arbeitgeber über die Abwesenheit informieren. Arbeitgeber stellt keine Lohnfortzahlung (in der Regel).

3

Antrag bei der Krankenkasse

Ärztliche Bescheinigung und Arbeitgeberbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen.

4

Kinderkrankengeld erhalten

Die Kasse zahlt 90% des Nettoarbeitsentgelts für die Krankheitstage.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Kinderkrankengeld90% des Nettoarbeitsentgelts
Max. Tage pro Kind (je Elternteil)15 Arbeitstage/Jahr
Max. Tage Alleinerziehende30 Arbeitstage/Jahr pro Kind
Max. Tage insgesamt (mehrere Kinder)35 Tage (Alleinerziehende: 70 Tage)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kind über 12 Jahre

Kinderkrankengeld gibt es nur für Kinder unter 12 Jahren (Ausnahme: behinderte Kinder).

❌ Keine ärztliche Bescheinigung

Ohne ärztliche Bescheinigung wird kein Kinderkrankengeld gezahlt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viele Kinderkrankentage habe ich?
15 Arbeitstage pro Kind pro Elternteil und Jahr. Alleinerziehende: 30 Tage. Bei mehreren Kindern: max. 35 (Alleinerziehende: 70) Tage insgesamt.
Zahlt der Arbeitgeber das Kinderkrankengeld?
In der Regel nicht. Das Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt. Einige Arbeitgeber zahlen freiwillig Lohnfortzahlung.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.

kontakt@amtsdeutschland.de