Krankengeld beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen
Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Seit 2023 wird die eAU elektronisch an die Kasse übermittelt.
Der Arbeitgeber zahlt in den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung (100% des Gehalts).
Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Die Kasse meldet sich bei Ihnen.
Lassen Sie die AU lückenlos verlängern. Jede Lücke kann den Anspruch gefährden.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Krankengeld (Regelberechnung) | 70% des Bruttoarbeitsentgelts |
| Obergrenze | Max. 90% des Nettoarbeitsentgelts |
| Höchstbetrag | 120,75 EUR/Tag (3.622,50 EUR/Monat) |
| Sozialversicherungsbeiträge | Werden vom Krankengeld abgezogen (ca. 12%) |
Wenn zwischen zwei AUs auch nur 1 Tag ohne Bescheinigung liegt, kann der Krankengeldanspruch enden.
Obwohl die eAU automatisch übermittelt wird, sollten Sie prüfen, ob Ihre Kasse die AU erhalten hat.
Wenn Sie trotz AU arbeiten, kann die Kasse das Krankengeld einstellen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de