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Kur oder Rehabilitation beantragen

Gesetzliche Krankenkasse · Vorsorge & Rehabilitation

📋 Auf einen Blick

💰
Zuzahlung (stationär)
10 EUR/Tag
Dauer
3 Wochen (Verlängerung möglich)
📅
Alle
4 Jahre (bei medizinischer Notwendigkeit früher)

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Arzt aufsuchen

Der Hausarzt stellt eine Verordnung aus und begründet die medizinische Notwendigkeit der Kur.

2

Antrag bei der Kasse stellen

Antragsformulare bei der Krankenkasse anfordern, ausfüllen und mit ärztlicher Verordnung einreichen.

3

Begutachtung durch MDK

Die Kasse kann den Medizinischen Dienst (MD) einschalten. Ggf. wird eine Begutachtung durchgeführt.

4

Genehmigung und Kurbeginn

Bei Genehmigung: Kureinrichtung wählen (ggf. Wunsch- und Wahlrecht). Kur antreten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Ambulante VorsorgekurKasse zahlt Kurarztkosten + ggf. Zuschuss zu Unterkunft/Verpflegung
Stationäre Kur/RehaZuzahlung 10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr)
Mutter-/Vater-Kind-KurZuzahlung 10 EUR/Tag
Kinder unter 18Keine Zuzahlung

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne ärztliche Verordnung beantragt

Ohne ärztliche Begründung wird der Antrag abgelehnt.

❌ Kur eigenmächtig angetreten

Treten Sie die Kur erst an, nachdem die Genehmigung vorliegt.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich eine Kur machen?
In der Regel alle 4 Jahre. Bei dringender medizinischer Notwendigkeit auch früher.
Welche Arten von Kuren gibt es?
Ambulante Vorsorgekur, stationäre Vorsorgekur, stationäre Rehabilitation und Mutter-/Vater-Kind-Kur.
Wird der Lohn während der Kur weitergezahlt?
Ja, bei stationären Kuren zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung (wie bei Krankheit). Nach 6 Wochen: Krankengeld.

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