Kur oder Rehabilitation beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Vorsorge & Rehabilitation

Gesetzliche Krankenkasse · Vorsorge & Rehabilitation
Der Hausarzt stellt eine Verordnung aus und begründet die medizinische Notwendigkeit der Kur.
Antragsformulare bei der Krankenkasse anfordern, ausfüllen und mit ärztlicher Verordnung einreichen.
Die Kasse kann den Medizinischen Dienst (MD) einschalten. Ggf. wird eine Begutachtung durchgeführt.
Bei Genehmigung: Kureinrichtung wählen (ggf. Wunsch- und Wahlrecht). Kur antreten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Ambulante Vorsorgekur | Kasse zahlt Kurarztkosten + ggf. Zuschuss zu Unterkunft/Verpflegung |
| Stationäre Kur/Reha | Zuzahlung 10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
| Mutter-/Vater-Kind-Kur | Zuzahlung 10 EUR/Tag |
| Kinder unter 18 | Keine Zuzahlung |
Ohne ärztliche Begründung wird der Antrag abgelehnt.
Treten Sie die Kur erst an, nachdem die Genehmigung vorliegt.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de