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Krankenkasse wechseln

Gesetzliche Krankenkasse · Mitgliedschaft & Wechsel

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Bindungsfrist
12 Monate (Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung)
📅
Kündigungsfrist
1 Monat zum Monatsende

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Neue Krankenkasse wählen

Zusatzbeiträge und Satzungsleistungen vergleichen. Jede GKV muss Sie aufnehmen (kein Gesundheitscheck).

2

Bei neuer Kasse anmelden

Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kündigung bei der alten Kasse für Sie.

3

Kündigungsbestätigung erhalten

Die alte Kasse bestätigt die Kündigung und stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus.

4

Arbeitgeber informieren

Neue Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen, damit die Beiträge an die neue Kasse fließen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
KassenwechselKostenlos
Mögliche ErsparnisJe nach Zusatzbeitragsdifferenz bis zu mehrere Hundert EUR/Jahr

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Bindungsfrist nicht abgelaufen

Ein Wechsel ist erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung).

❌ Kündigung zu spät eingereicht

Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Wechseltermin eingehen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?
Nach Ablauf der 12-monatigen Bindungsfrist können Sie jederzeit wechseln. Bei Beitragserhöhung sogar sofort (Sonderkündigungsrecht).
Verliere ich Leistungen beim Wechsel?
Nein. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind bei allen Kassen identisch. Nur freiwillige Satzungsleistungen können sich unterscheiden.
Muss ich selbst kündigen?
Nein. In der Regel übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigung bei der alten Kasse für Sie.

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