Krankenkasse wechseln
Gesetzliche Krankenkasse · Mitgliedschaft & Wechsel

Gesetzliche Krankenkasse · Mitgliedschaft & Wechsel
Zusatzbeiträge und Satzungsleistungen vergleichen. Jede GKV muss Sie aufnehmen (kein Gesundheitscheck).
Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kündigung bei der alten Kasse für Sie.
Die alte Kasse bestätigt die Kündigung und stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus.
Neue Mitgliedsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen, damit die Beiträge an die neue Kasse fließen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kassenwechsel | Kostenlos |
| Mögliche Ersparnis | Je nach Zusatzbeitragsdifferenz bis zu mehrere Hundert EUR/Jahr |
Ein Wechsel ist erst nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung).
Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor dem gewünschten Wechseltermin eingehen.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de