Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)
Gesetzliche Krankenkasse · Mitgliedschaft & Wechsel

Gesetzliche Krankenkasse · Mitgliedschaft & Wechsel
Ihr Bruttojahreseinkommen muss die Versicherungspflichtgrenze (69.300 EUR) überschreiten.
Tarife verschiedener PKV-Anbieter vergleichen. Auf Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung und Altersrückstellungen achten.
Anders als in der GKV gibt es in der PKV eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen.
Nach Annahme durch die PKV: GKV mit 2 Monaten Frist zum Monatsende kündigen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze | 69.300 EUR/Jahr (5.775 EUR/Monat) |
| PKV-Beitrag (jung, gesund) | Ab ca. 300–500 EUR/Monat |
| Familienversicherung | Nicht vorhanden — jedes Mitglied zahlt eigenen Beitrag |
Falsche Angaben im Gesundheitsfragebogen können zur Kündigung des Vertrags führen (vorvertragliche Anzeigepflicht).
Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV kaum noch möglich. Planen Sie langfristig.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de