Zahnersatz & Bonusheft
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen
Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP) mit Befund, Regelversorgung und geplanter Versorgung.
Den Heil- und Kostenplan VOR Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
Die Kasse prüft und genehmigt den Plan (ca. 2–3 Wochen). Erst danach darf die Behandlung beginnen.
Nach Genehmigung wird die Behandlung durchgeführt. Sie zahlen den Eigenanteil direkt beim Zahnarzt.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Festzuschuss ohne Bonusheft | 60% der Regelversorgung |
| Festzuschuss mit 5 Jahren Bonusheft | 70% der Regelversorgung |
| Festzuschuss mit 10 Jahren Bonusheft | 75% der Regelversorgung |
| Härtefallregelung | Bis zu 100% (doppelter Festzuschuss bei geringem Einkommen) |
Die Kasse muss den Heil- und Kostenplan VOR Behandlungsbeginn genehmigen. Nachträgliche Einreichung wird oft abgelehnt.
Fehlende Stempel im Bonusheft reduzieren den Zuschuss von bis zu 75% auf nur 60%.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de