Zuzahlungsbefreiung beantragen
Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

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Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen: Rezeptgebühren (10 EUR), Krankenhausaufenthalt (10 EUR/Tag), etc.
2% des Bruttojahreseinkommens aller Haushaltsmitglieder. Bei chronischer Erkrankung: 1%.
Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist: Antrag mit allen Quittungen und Einkommensnachweisen einreichen.
Die Kasse stellt einen Befreiungsausweis aus. Ab diesem Zeitpunkt keine Zuzahlungen mehr im laufenden Jahr.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Rezeptgebühr (je Medikament) | 5–10 EUR (mind. 5, max. 10 EUR) |
| Krankenhausaufenthalt | 10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
| Heilmittel/Hilfsmittel | 10% Eigenanteil (mind. 5, max. 10 EUR) |
| Belastungsgrenze (Beispiel 30.000 EUR brutto) | 600 EUR/Jahr (2%) bzw. 300 EUR (1% chronisch) |
Ohne Quittungen kann die Kasse die Zuzahlungen nicht anrechnen.
Die Befreiung gilt nur für das laufende Kalenderjahr. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
kontakt@amtsdeutschland.de