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Zuzahlungsbefreiung beantragen

Gesetzliche Krankenkasse · Leistungen & Erstattungen

📋 Auf einen Blick

💰
Belastungsgrenze
2% des Bruttoeinkommens/Jahr
🏥
Chronisch Kranke
1% des Bruttoeinkommens/Jahr
📅
Gültig
Für das laufende Kalenderjahr

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Quittungen sammeln

Sammeln Sie alle Zuzahlungsquittungen: Rezeptgebühren (10 EUR), Krankenhausaufenthalt (10 EUR/Tag), etc.

2

Belastungsgrenze berechnen

2% des Bruttojahreseinkommens aller Haushaltsmitglieder. Bei chronischer Erkrankung: 1%.

3

Antrag bei der Kasse stellen

Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist: Antrag mit allen Quittungen und Einkommensnachweisen einreichen.

4

Befreiungsausweis erhalten

Die Kasse stellt einen Befreiungsausweis aus. Ab diesem Zeitpunkt keine Zuzahlungen mehr im laufenden Jahr.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Rezeptgebühr (je Medikament)5–10 EUR (mind. 5, max. 10 EUR)
Krankenhausaufenthalt10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr)
Heilmittel/Hilfsmittel10% Eigenanteil (mind. 5, max. 10 EUR)
Belastungsgrenze (Beispiel 30.000 EUR brutto)600 EUR/Jahr (2%) bzw. 300 EUR (1% chronisch)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Quittungen nicht aufbewahrt

Ohne Quittungen kann die Kasse die Zuzahlungen nicht anrechnen.

❌ Antrag im Folgejahr vergessen

Die Befreiung gilt nur für das laufende Kalenderjahr. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was zählt als Zuzahlung?
Rezeptgebühren, Krankenhausaufenthalte (10 EUR/Tag), Heilmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten und Zahnersatz-Eigenanteile.
Was bedeutet chronisch krank?
Wer sich wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung befindet und der Arzt dies bestätigt, gilt als chronisch krank (1% Belastungsgrenze).

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