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Behördengänge Schulamt

Einschulung · Schulwechsel · Nachteilsausgleich

5 Behördengänge verfügbar

Das Schulamt verwaltet alle schulischen Angelegenheiten: Einschulung, Schulwechsel, Nachteilsausgleich und Schulpflicht. Für alle Eltern in Deutschland relevant.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Staatliches Schulamt / Schulverwaltungsamt
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Verfügbare Dienstleistungen

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Alle Verfahren

Nützliche Informationen

Einschulung Ab 6 Jahren
Schulpflicht
Masernimpfung Pflicht
Nachteilsausgleich LRS, ADHS, Behinderung
Kostenlos
Nicht im Zeugnis
Schulwechsel Umzug/Wechsel
Kostenlos
Halbjahr empfohlen
Gastschulantrag Anderer Bezirk
Kostenlos
Begründung nötig
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Schulamt

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Ca. 1 Jahr vor Einschulung. Masernimpfung seit 2020 Pflicht!

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ausgleichsmaßnahmen bei LRS, ADHS, Behinderung: Zeitzuschlag, Hilfsmittel, mündlich statt schriftlich. Kostenlos, nicht im Zeugnis.

Ist Homeschooling in Deutschland erlaubt?

Nein! Allgemeine Schulpflicht. Homeschooling ist verboten.

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