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Behördengänge Verwaltungsgericht

Klage · Eilantrag · Widerspruch · Normenkontrolle

4 Behördengänge verfügbar

Das Verwaltungsgericht prüft Entscheidungen von Behörden: Baugenehmigung, Asyl, Führerschein, Gewerbe. Bürger können sich gegen JEDEN belastenden Verwaltungsakt wehren.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Verwaltungsgericht am Sitz der Behörde
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Nützliche Informationen

Klage Ab 35 EUR
1 Monat Frist
Gegen Behörden
Eilantrag Sofort-Schutz
Tage–Wochen
Abschiebung, Baustopp
Widerspruch Vor der Klage
0–50 EUR
Aufschiebende Wirkung
Normenkontrolle Bebauungsplan
1 Jahr Frist
Beim OVG
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Verwaltungsgericht

Was kostet eine Klage?

Ab 35 EUR. PKH bei niedrigem Einkommen.

Wogegen kann ich klagen?

Gegen jeden belastenden Verwaltungsakt: Baugenehmigung, Asyl, Führerschein, Gewerbe.

Brauche ich vorher einen Widerspruch?

In vielen Bundesländern: Ja, Pflicht. Bayern, NRW: Teilweise abgeschafft.

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