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Umschulung beantragen

Agentur für Arbeit · Berufliche Rehabilitation

PersönlichArbeitsagentur

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Trägt die Agentur
Dauer
1–2,5 Jahre
💳
Während Umschulung
ALG I/II

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Beratungsgespräch

Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Gemeinsam wird geprüft, ob eine Umschulung sinnvoll und förderfähig ist.

2

Bildungsgutschein erhalten

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der die Kosten der Umschulung abdeckt.

3

Bildungsträger wählen

Einen zertifizierten Bildungsträger (AZAV-zertifiziert) für die gewünschte Umschulung auswählen.

4

Umschulung absolvieren

Die Umschulung dauert in der Regel 1–2,5 Jahre. Sie erhalten weiterhin ALG I/II + ggf. Fahrkosten und Kinderbetreuung.

5

Prüfung bestehen

Die Umschulung endet mit einer IHK-/HWK-Abschlussprüfung. Sie erhalten einen anerkannten Berufsabschluss.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
LehrgangskostenÜbernimmt die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein)
LebensunterhaltWeiter ALG I oder Bürgergeld
FahrtkostenWerden erstattet
KinderbetreuungZuschuss möglich

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Beratung angefangen.

Erst beraten lassen, dann Bildungsgutschein beantragen, dann starten. Nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

❌ Nicht-zertifizierten Träger gewählt.

Der Bildungsgutschein gilt nur bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern.

❌ Abbruch nicht gemeldet.

Bei Abbruch der Umschulung sofort die Agentur informieren — sonst droht Sperrzeit beim ALG.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Umschulung?
Kein Rechtsanspruch. Die Arbeitsagentur/das Jobcenter entscheidet nach Einzelfallprüfung. Typische Gründe: gesundheitliche Einschränkungen, Arbeitslosigkeit, fehlende Berufsaussichten.
Was kostet die Umschulung?
Für Sie nichts — die Kosten trägt die Arbeitsagentur per Bildungsgutschein. Zusätzlich erhalten Sie weiter ALG.
Wie lange dauert eine Umschulung?
In der Regel 1–2,5 Jahre (verkürzte Ausbildung). Inklusive Praktikum und Abschlussprüfung.
Bekomme ich während der Umschulung Geld?
Ja. Sie erhalten weiterhin ALG I oder Bürgergeld. Zusätzlich: Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuungszuschuss.

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