Umschulung beantragen
Agentur für Arbeit · Berufliche Rehabilitation

Agentur für Arbeit · Berufliche Rehabilitation
Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Gemeinsam wird geprüft, ob eine Umschulung sinnvoll und förderfähig ist.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bildungsgutschein, der die Kosten der Umschulung abdeckt.
Einen zertifizierten Bildungsträger (AZAV-zertifiziert) für die gewünschte Umschulung auswählen.
Die Umschulung dauert in der Regel 1–2,5 Jahre. Sie erhalten weiterhin ALG I/II + ggf. Fahrkosten und Kinderbetreuung.
Die Umschulung endet mit einer IHK-/HWK-Abschlussprüfung. Sie erhalten einen anerkannten Berufsabschluss.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Lehrgangskosten | Übernimmt die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein) |
| Lebensunterhalt | Weiter ALG I oder Bürgergeld |
| Fahrtkosten | Werden erstattet |
| Kinderbetreuung | Zuschuss möglich |
Erst beraten lassen, dann Bildungsgutschein beantragen, dann starten. Nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Der Bildungsgutschein gilt nur bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern.
Bei Abbruch der Umschulung sofort die Agentur informieren — sonst droht Sperrzeit beim ALG.
Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
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